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Ady100

Umziehen auf Arbeitstelle

Hello Frau @Daniela_Community_Managerin  

Ich habe eine Frage.

Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis (Abschiebungsverbot, § 25 Abs. 3). Meine von der Arbeitsagentur geförderte Umschulung steht kurz vor dem Abschluss. Ich wohne in einer hessischen Kleinstadt. Meine Frage: Kann ich, wenn ich außerhalb meines Wohnortes eine Arbeitsstelle finde, in einen anderen Teil Deutschlands ziehen, um dort zu arbeiten und zu leben?

 

Danke.

 

2 Comments

Reply (2)

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Ady100  
schön von dir zu hören!

Es ist toll, dass deine Umschulung bald abgeschlossen ist. Viel Erfolg noch für den Abschluss!

Grundsätzlich hat man mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) eine Wohnsitzauflage für den Landkreis. Diese gilt für die ersten drei Jahre nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. 

Du kannst in deinem Zusatzblatt (grünes gefaltetes Papier) zur Aufenthaltserlaubnis nachschauen, ob eine Wohnsitzauflage eingetragen ist.

Ich vermute, dass du in einem größeren Umkreis nach Stellenangeboten suchen möchtest, um nach deiner Umschulung einen neuen Job zu beginnen. Hier mal eine Übersicht, was du in welchem Fall machen kannst:

  1. Die Wohnsitzauflage ist noch gültig.

    Es ist möglich, die Wohnsitzauflage aufheben zu lassen. Dafür musst du einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Behörde einreichen. Es muss immer ein Grund vorliegen, um die Wohnsitzauflage aufheben zu lassen.

    Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (über 15h/Woche) ist ein Grund für eine Aufhebung. Dafür muss jedoch bereits ein Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag vorliegen. Du kannst dich für Unterstützung an eine Beratungsstelle, wie die Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Sie können dich beim Antrag auf Aufhebung unterstützen. Erst, wenn die Wohnsitzauflage offiziell aufgehoben ist, kannst du dich an deinem neuen Wohnort anmelden.
     

  2. Die Wohnsitzauflage ist nicht mehr gültig.

    Wenn du dir sicher bist, dass die Wohnsitzauflage für dich nicht oder nicht mehr gilt, kannst du umziehen. Am besten fragst du ebenso bei einer Beratungsstelle oder der Behörde nach, damit du dir sicher sein kannst.
     

  3. Du bist dir nicht sicher, ob eine Wohnsitzauflage für dich gilt.

    Wenn du dir nicht sicher bist, ist ebenso eine Beratungsstelle die beste Option. Du kannst hier nach einer Beratungsstelle in deiner Nähe suchen:
    https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
     

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße
Daniela



 

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Ady100

Herzlichen Dank.

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