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Ukraine - Studium

Was muss ich wissen?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben, können Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 

Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis nach §24 bekommen können, können Sie versuchen ein Visum für eine Ausbildung oder ein Studentenvisum zu bekommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Ausbildungsvisum“ und „Visum zum Studieren“.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Bereich „Lernen“.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung + Registrierung im Ausländerzentralregister können auch BAföG bekommen. 

BAföG ist ein staatliches Studienfinanzierungsprogramm. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „BAföG“ auf Englisch oder Russisch.

Für Asylbewerber*innen oder Menschen mit Duldung gelten besondere Regeln. Mehr dazu erfahren Sie im jeweiligen Kapitel im Bereich „Lernen“.

    In der Kultusministerkonferenz vom 20.04.2022 wurde beschlossen, dass ukrainische Schüler*innen der Abschlussklassen, die wegen des Krieges keinen Schulabschluss machen konnten, in Deutschland studieren können. Die Schüler*innen müssen sich bei den Studienkollegen der gewünschten Universität bewerben. Dort werden Sie auf das Studium in Deutschland vorbereitet. Für die Aufnahme zum Studienkolleg müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Ukraine die 11. Klasse besucht haben. 

    Diejenigen Schüler*innen, die keine Nachweise über ihre Abschlüsse erbringen können, müssen zunächst ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren durchlaufen. Im Verfahren wird die Richtigkeit Ihrer Angaben geprüft. Zunächst wird geprüft, welchen Aufenthaltsstatus Sie haben. Dann wird überprüft, ob Sie in der Ukraine eine Schule besucht haben. Das können Sie z.B. mit beglaubigten Kopien der Originaldokumente beweisen. Zum Schluss erfolgt eine Prüfung in den zentralen Schulfächern, die Sie bestehen müssen.

    Unterstützung finden Sie beim Jugendmigrationsdienst.

      Sowohl Deutschland als auch die Ukraine sind Mitglieder im Bologna-Prozess. Ihre Studienleistungen aus der Ukraine werden also in Deutschland anerkannt. Ob Sie einen Studienplatz bekommen, entscheiden die Hochschulen selbst. Sie können sich dort auch beraten lassen. Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unseren Kapiteln „Hochschulsystem“ und „Studium“ auf Englisch oder Russisch.

      Sie dürfen Ihr Studium auch dann fortsetzen, wenn Sie in der Ukraine Ihr erstes Studienjahr noch nicht abgeschlossen haben. Das hat die Kultusministerkonferenz vom 20.04.2022 entschieden. Sie müssen keine Aufnahmeprüfung ablegen. In der Regel werden Sie aber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen müssen. 

      Studierende, die keine Nachweise über ihre bereits erbrachte Studienleistungen erbringen können, müssen zunächst ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren durchlaufen. Im Verfahren wird die Richtigkeit Ihrer Angaben geprüft. Zunächst wird geprüft, welchen Aufenthaltsstatus Sie haben. Dann wird überprüft, ob Sie in der Ukraine eine Schule und eine Universität besucht haben. Das können Sie z.B. mit beglaubigten Kopien der Originaldokumente belegen. Am Ende müssen Sie einen Eignungstest bestehen.

      Wichtig: Die meisten Studiengänge in Deutschland sind auf Deutsch. Es gibt aber auch Studiengänge auf Englisch. Auf erudera.com können Sie nach passenden Studiengängen in der gewünschten Sprache suchen.

        In unseren Kapiteln „Hochschulsystem“ und „Studium“ finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Studium in Deutschland. Im Kapitel „Hochschulbewerbung“ erfahren Sie, wie Sie sich bewerben können.

        Viele Universitäten und Hochschulen überlegen aktuell, spezielle Programme für Studierende aus der Ukraine zu entwickeln. Erkundigen Sie sich an den Hochschulen vor Ort.

        Auf hr-intgrate.com finden Sie Mentor*innen, die Ihnen bei der Suche nach einem Studienplatz helfen.

        Die Bildungsberatung GF-H berät Geflüchtete aus der Ukraine über ihre Möglichkeiten, ihr Studium in Deutschland zu beginnen oder fortzusetzen. Sie erhalten dort auch Informationen über die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen. Die Beratung ist kostenlos. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch.

        Auch die Organisation ApplicAid unterstützt geflüchtete Studierende und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine bei der Suche nach einem richtigen Studienplatz und bei der Bewerbung. Die Mentor*innen sprechen Deutsch und Englisch.

          Auf daad.de den Sie Unterstützungsmöglichkeiten von deutschen Hochschulen und Stiftungen für Studierende und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine.

          Eine Liste mit Stiftungen, die Studierende und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine unterstützen, finden Sie auf der Seite stiftungen.org. Bitte beachten Sie: einige auf der Seite aufgelisteten Stiftungen bieten keine Unterstützung mehr an.

          Die Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa (GFPS) e. V. bieten Studierenden aus der Ukraine ein einsemestriges Stipendium an. Informationen darüber, wer und unter welchen Bedingungen sich für das Stipendium bewerben kann, finden Sie auf der Seite des GFPS e.V. in ukrainischer und deutscher Sprache.

          In vielen Städten Deutschlands unterstützen Studentenwerke Studierende aus der Ukraine finanziell und bei der Bewältigung von alltäglichen Problemen. In den Studentenwerken bekommen Sie z.B. Hilfe bei Wohnungssuche und psychologische Unterstützung.

          Die Nationale Akademische Kontaktstelle (des DAAD) bietet tägliche Online-Beratungen zu den Themen „Studieren in Deutschland“ und „Forschen und Lehren in Deutschland“ an. Die Beratung erfolgt über das Programm „Teams“. Um eine kostenlose Beratung zu bekommen, müssen Sie auf daad-ukraine.org ein Formular ausfüllen. Hier müssen Sie einen Tag auswählen, an dem Sie Zeit für eine Beratung haben. Dabei müssen Sie die passende Uhrzeit angeben. Im Formular müssen Sie unter anderem Ihre gültige E-Mail-Adresse, Ihren Namen und das Thema der Beratung angeben. Anschließend müssen Sie das Formular abschicken. Sie werden dann von den Berater*innen kontaktiert. Die Seite der DAAD ist in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache verfügbar.

          Auf ndfi.de finden Sie wichtige Links für Wissenschaftler*innen aus der Ukraine. 

          In Academics – Funding finden Sie eine Liste mit Unterstützungsmöglichkeiten für Forschende verschiedener Disziplinen. Bitte beachten Sie: nicht alle Unterstützungsmöglichkeiten sind aktuell. Fragen Sie deswegen bei den verantwortlichen Ansprechpersonen nach, ob das Angebot noch besteht.

          Auf scienceforukraine finden Sie eine englischsprachige Karte mit Unterstützungsangeboten für geflüchtete Studierende und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine.

          In Labs supporting Ukrainian Scientists finden Sie eine Liste mit weltweiten Unterstützungsangeboten für geflüchtete Forscher*innen und Bachelor- oder Masterstudierenden  aus der Ukraine. Bitte beachten Sie: die Liste wird nicht regelmäßig aktualisiert. Das bedeuten, dass einige Angebote auf dieser Liste nicht mehr aktuell sind. Nehmen Sie den Kontakt zu den Ansprechpersonen auf, um herauszufinden, ob das Unterstützungsangebot noch besteht.

          Bei Resources for scholars in danger finden Sie eine Liste mit Organisationen, die ukrainische Forscher*innen und Studierende unterstützen. Dort finden Sie unter anderem auch eine Liste mit Laboren, die ukrainische Wissenschaftler*innen unterstützen möchten. Die aufgelisteten Organisationen können Sie direkt per E-Mail kontaktieren. 

          Auch auf der Webseite ukraine.uni-foundation.eu finden Sie eine Übersicht mit den Universitäten in Deutschland, die geflüchteten Studierenden und Wissenschaftler*innen aus der Ukraine Hilfe anbieten. Einige der hier aufgezählten Universitäten bieten spezielle Stipendien an. Die Seite ist in ukrainischer und englischer Sprache verfügbar. Beachten Sie: die veröffentlichen Angebote wurden zuletzt 2022 oder 2023 aktualisiert. Für Informationen über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten müssen Sie die jeweilige Universität kontaktieren.

          Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt Studierende der Sozial-, Erziehungs- oder Wirtschaftswissenschaften. Es ist möglich, bei BIBB ein Praktikum zu machen. Sie müssen aber bereits über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen. Die Mitarbeiter*innen können Sie unter praktikum@bibb.de erreichen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch. Haben Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen, können Sie als Gastwissenschaftler*in Ihre Forschung an der BIBB fortsetzen. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie die Mitarbeiter*innen unter 
          forschungskoordination@bibb.de kontaktieren. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch.

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