A1 Prüfung nicht bestanden
Guten Abend
Meine Frau kommt aus Mexiko und hat leider die letzte Prüfung knapp nicht bestanden. Hatten dann Kontakt mit der Botschaft und Ausländerbehörde aufgenommen und nachgefragt ob es trotzdem eine Möglichkeit gibt da man von der Regel mit Härtefallreglung gelesen habe.Darauf meinten die Behörden sollen Antrag stellen aber nach 6 Monaten kam nur eine Email das sie die A1 Prüfung machen muss bis Februar ansonsten wird es abgelehnt.
In der Härtefallreglung stand zb wenn man nachweisen kann das man an Prüfungen teilgenommen hat und über Apps gelernt hat.Hstten alles so gemacht eingereicht. Höre dann nur das es auch etmäßigssache ist vom jenigen der den Antrag bearbeitet.
Haben sogar schon ein Vorläufigen Arbeitsvertrag hier liegen sie ist krankenversichert hier eine Unterkunft alles.
Gibt es da keine Möglichkeiten???
Gruß
Hallo @Freshi85
vielen Dank für deine Frage im Forum. Es ist toll, dass ihr schon so viel erreicht habt. Die A1-Prüfung klingt nach der letzten Hürde, damit der Familiennachzug endlich klappt.
Leider werden kaum Ausnahmen gemacht und nur in ganz bestimmten Fällen wird vom A1-Nachweis abgesehen.
Ausnahmen sind zum Beispiel:
- wenn die Person, die nachzieht aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, die A1-Prüfung zu machen.
Hier kannst du das unter Punkt 4 nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769
- Nachzug zu Fachkräften ist auch erleichtert, hier braucht es keinen Sprachnachweis.
Was ist dein aktueller Aufenthalt? Hast du zufällig einen Aufenthalt als Fachkraft oder die Blaue Karte?
- wenn ein "erkennbar geringem Integrationsbedarf" vorliegt, kann auch eine Ausnahme gemacht werden. Hat deine Frau einen Hochschulabschluss und plant aufgrund ihrer Qualifikation eine Stelle zu suchen?
Alle weiteren Ausnahmen stehen im Gesetz.
Deine Frau hat die A1-Prüfung nur knapp nicht bestanden. Manche Behörden erlauben auch einen mündlichen Sprachnachweis beim Termin für den Visumantrag. Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr die ganzen Prozesse jedoch bereits abgeschlossen und nur der A1-Nachweis fehlt.
Außerdem habt ihr ja bereits auch nachgewiesen, wie sehr deine Frau sich um den Deutsch-Nachweis gekümmert hat und was ihr alles unternommen habt.
Wie du schon sagst, wäre das letztendlich aber Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter:in.
Wenn alle sonstigen Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind, habt ihr leider nur eine Garantie auf eine positive Entscheidung, wenn ihr das geforderte A1-Zertifikat einreicht.
Ich wünsche euch alles Gute.
Viele Grüße
Daniela