Alleiniges Sorgerecht im Ausland
Benötigt meine Frau eine notariell beglaubigte Vollmacht des Kindsvaters, wenn sie in Vietnam das alleinige Sorgerecht hat und das Kind nach Deutschland nachziehen soll?
Benötigt meine Frau eine notariell beglaubigte Vollmacht des Kindsvaters, wenn sie in Vietnam das alleinige Sorgerecht hat und das Kind nach Deutschland nachziehen soll?
Im Scheidungsurteil ist es wie folgt geschrieben:
„Bezüglich gemeinsamer Kinder: Das gemeinsame Kind you, geboren am x. Oktober 2018, wird Frau Xyz mit dem Recht übertragen, sich direkt um es zu kümmern, es zu versorgen, aufzuziehen und zu erziehen, bis es 18 Jahre alt und erwachsen ist.
meine Frau lebt in Deutschland und das Kind lebt aktuell noch in Vietnam. Das Kind soll nach Deutschland ziehen und die Frage ist, ob eine Vollmacht notwendig ist. P.s. Der Vater lebt auch in Deutschland.
Hallo @pawe , danke für deine Rückmeldung. Die Frau, als Alleinerziehende kann ein Visum für das Kind beantragen. Wenn sie allein sorgeberechtigt ist, braucht sie die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/familiennachzug/kindernachzug
Wenn die Frau einen Anspruch auf Familiennachzug hat, kann sie das Kind zu sich nach Deutschland holen. Auch sie muss viele Voraussetzungen erfüllen, z.B. Der Lebensunterhalt für sie und das Kind muss gesichert und die Wohnung groß genug sein https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants
Die Familienzusammenführung ist ein komplexes Prozess, deshalb kann sich die Frau an den Verband Binationaler Familien und Partnerschaften wenden: https://www.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende oder an die Migrationsberatung: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Vielleicht bekommt sie dort eine Unterstützung bei dem ganzen Prozess. Beste Grüße Barbara
Hallo @pawe , vielen Dank für deine Frage. Wie ich verstanden habe, ist deine Frau in Deutschland. Sie hat das alleinige Sorgerecht für das Kind, das in Vietnam ist. Sie möchte das Kind nach Deutschland bringen. Die Frage ist, ob sie eine Vollmacht vom Vater des Kindes braucht, um den Nachzug zu beantragen. Der Vater des Kindes hat kein Sorgerecht. Ist das richtig? Viele Grüße Barbara