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Aufenthaltserlaubnis nach § 19d
Hallo,
seit eineinhalb Jahr habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d (2 Jahre).
Darf ich mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19d einen Familiennachzug machen oder muss die Aufenthaltserlaubnis zu Ende gehen und nach der Verlängerung darf ich machen?
Danke für Rückmeldung
Sadek
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