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Alja
Aktualisiert:

In Deutschland geboren

Hallo, Ich bin seit August 2018 in Deutschland. Ich habe in August 2018 Asyl beantragt und habe in Februar 2020 den Schutzstatus Abschiebungverbote erhalten. Ich habe von August 2018 bis Februar 2020 Aufenthaltsgestattung gehabt.In Februar 2020 habe ich meine erste Aufenthaltserlaubnis bekommen. In Februar 2024 habe ich die Niederlassungserlaubnis erhalten. Mein fragen ist. Ich werde anfang Dezember 2024 Vater und möchte gerne wissen, ob mein Kind durch Geburt die Deutsche Staatbürgerschaft erworben kann. Für Ihre Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.

4 Kommentare

Antworten (4)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Alja , herzlichen Glückwunsch zu Deinem Kind :). Dein Kind erhält mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat. „Rechtmäßig“ bedeutet, dass man die ganze Zeit über eine Aufenthaltserlaubnis hatte. Als rechtmäßig gilt auch die Zeit des Asylverfahrens, wenn über den Asylantrag positiv entschieden wurde: https://handbookgermany.de/de/born-in-germany#faq_524 Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern an uns wenden. Viele Grüße Barbara 

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Alja

Das Standesamt hat mir mitgeteilt die Zeiten des Asylverfahren zählt nicht als Rechtmäßigen Aufenthalt. Somit kann kann mein Sohm nicht mit der Geburt die Deutsche Staatbürgerschaft erworben. Wie kann ich gegen diese Entscheidung vorgehen. 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen 

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Alja , Es tut mir leid zu hören, dass dir das Standesamt mitgeteilt hat, dass die Zeiten des Asylverfahrens nicht zählen. Das ist sehr merkwürdig. Ich empfehle dir, dich zunächst an eine Migrationsberatungsstelle zu wenden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Wenn sie dir nicht weiterhelfen können, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt und gehe das Verfahren mit ihm durch. Bitte halte uns auf dem Laufenden. Herzliche Grüße Barbara

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Alja
Aktualisiert:

Hallo Babara, 
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war heute bei einer Migrationsberatungsstelle. Sie können leider nicht weiter helfen, da sie sich mit der Sache nicht gut auskennt. Sie haben mir empfohlen einen Anwalt zu beauftragen.

Könnten Sie mir einen Anwalt empfehlen? Wenn möglich Kontakt moglickeiten (links, Emails usw.)

Vielen Dank  für Ihre Bemühungen 

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