Die Auslanderbehörde meldet sich nicht
Hallo zusammen,
Ich bin Omar aus Burkina Faso, ich lebe seid April 2014 hier in Deutschland. Ich habe mit Duldung von Dezember 2016 bis August 2019 Vollzeit gearbeitet.
Danach habe mich entschieden einer dreijähriges Ausbildung zu machen als Berufskraftfahrer von August 2019 bis August 2022. Während die Ausbildung Hatte ich eine Ausbildungsduldung. Nachdem ich die Ausbildung bestanden habe, habe ich Aufenthalstitel nach 25b abs 1 bekommen im November 2022. Die war gültig bis 29.11.24
Im Mai dieses Jahr habe ich geheiratet und in August haben wir einen Familiennachzug Visa beantragt bei der Botschaft in Ouagadougou. Die haben uns gesagt es kann 1 bis 3 Monate dauern.
Ich habe vor ein paar Tagen die Botschaft angerufen und Sie konnten mir nir sagen das die Akte bei meiner zuständigen Auslanderbehörde liegt.
ich worde bis heute noch nicht von der Auslanderbehörde kontaktiert.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Großere Wohnung, gutes Gehalt.
Was können Sie mir raten ?
Kann meine asylverfahrenszeiten angerechnet (04.2014 bis 05.2016) bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubniss ?
Antworten (3)
Hallo @oumarou ,
willkommen in unserem Forum und danke für deine Frage!
Ich stelle mir sehr frustrierend vor, dass sich der Prozess der Familienzusammenführung noch hinzieht. Die Wartezeiten für die Visumvergabe für den Familiennachzug variieren je nach Land und leider sind längere Wartezeiten (in manchen Ländern über 1 Jahr) keine Seltenheiten. Wenn drei Monate seit der Antragstellung vergangen ist, kann man eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben. Das kann Vor- und Nachteile haben und muss unbedingt mit einem Anwalt oder einer Anwältin, der oder die auf Migrationsrecht spezialisiert ist, gemacht werden. Je nachdem wie das Gericht entscheidet, kann es sein, dass die Kosten (inkl. Anwaltskosten) am Ende vom Beklagten (Ausländerbehörde oder Botschaft) übernommen werden. Du musst aber die Anwaltskosten erstmal selbst vorstrecken und evtl. tragen, je nach Gerichtsentscheidung. Eine Untätigkeitsklage kann den Antragsprozess beschleunigen aber auch verlangsamen. Das wäre eine Option, die du dir überlegen könntest.
Wegen Niederlassungserlaubnis: die Zeit während eines Asylverfahrens kann für Niederlassungserlaubnis leider nur dann angerechnet werden, wenn im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Bei Duldung wird diese leider nicht mit angerechnet. Die Zeit, in der du die Ausbildungsduldung (nach AufenthG 60c) hattest, wird leider ebenfalls auch nicht angerechnet. Das heißt, du kannst mit deiner jetzigen Aufenthaltserlaubnis nach 25b nach fünf Jahren (ab November 2022) die Niederlassungserlaubnis bekommen. Eine Einbürgerung wäre ebenfalls nach fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar nach drei Jahren, möglich: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_146
Außerdem schreibst du, dass deine jetzige Aufenthaltserlaubnis bis 29.11.24 gültig ist. Hast du bereits eine Verlängerung beantragt?
Ich hoffe das war hilfreich und dass der Familiennachzug bald möglich wird.
Viele Grüße
Seoyoung
Hallo @Seoyoung_Community Management Support
Erstmal vielen Dank für deine Antwort !
Ich Konnte meinen jetzigen Aufenthalstitel bis Februar 2026 verlängern weil meine Pass läuft dem selben Datum ab.
Da ich einen abgeschlossen Berufsausbildung habe und jetzt über 2 jahre einen Aufenthalstitel besitze, Wie steht meinen Chancen beim Familiennachzug mit 25b Abs 1 ?
Zuvor habe ich einen Antrag auf Paragraf 18a gestellt aber leider wurde es abgelernt ( Die Erteilung dieses Paragraphen für Ihnen nicht möglich ist . Aufgrund des abgelehnten Asylantrages und der verstrichenen Berufungsfrist kann keine Erteilung nach 18a AufenthG erfolgen (siehe § 10 Abs. 3 S. 1 AufenthG).
Mit freundlichen Grüßen
Oumarou
Hi @oumarou ,
super, dass du deinen jetzigen Aufenthaltstitel bereits verlängern konntest.
Mit einem Aufenthaltstitel nach 25b Abs. 1 ist ein Familiennachzug in der Regel schwieriger. Das ist im AufenthG §29 Abs. 3 geregelt. Danach muss für den Familiennachzug einen völkerrechtlichen oder humanitären Grund vorliegen. Es bleibt am Ende im Ermessen der Ausländerbehörde, deshalb können wir dir leider nicht genau sagen, wie gut die Chancen stehen.
Und genau, leider ist bisher für Menschen, deren Asylantrag ‚unanfechtbar‘ abgelehnt oder selbst zurückgenommen worden ist, nicht möglich, einen Aufenthaltstitel unter anderem nach §18a zu bekommen. Damit hättest du schneller die Niederlassungserlaubnis bekommen können und ein Familiennachzug wäre auch viel leichter.
Was für dich eventuell eine Option sein könnte, ist der Aufenthaltstitel nach §19d. Falls es mit deinem jetzigen Aufenthaltstitel ein Familiennachzug nicht genehmigt werden soll, könnte das eine Möglichkeit sein. Ein Wechsel von einer humanitären Aufenthaltserlaubnis in §19d ist grundsätzlich möglich. Wenn du magst kannst du in diesem Dokument unten auf Seite 2 nachlesen:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabelle_Spurwechsel_2020.pdf
Mit §19d wird Familiennachzug leichter, die genaueren Voraussetzungen findest du z.B. hier : https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/16-aufenthaltserlaubnis-qualifizierte-geduldete-beschaeftigung/aufenthaltsrechtliche-situation/
Außerdem ist es grundsätzlich auch möglich, den Aufenthaltstitel nach §25b und §19d gleichzeitig zu besitzen (unten auf Seite 19):
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurwechsel.pdf
Der Aufenthaltstitel nach §25b hat den Vorteil, dass er dir mehr Flexibilität in Hinsicht auf Beschäftigung erlaubt und §19d hingegen würde den Familiennachzug erleichtern.
Die 5-Jahre-Frist für Niederlassungserlaubnis gilt allerdings auch bei §19d.
Ich hoffe aber sehr, dass der Familiennachzug mit deinem jetzigem Aufenthaltstitel bald klappt. Falls nicht, kannst du dir überlegen wegen der Option mit §19d. Ich würde dir dann auch raten, dir eine Migrationsberatung zu holen als Unterstützung für die weiteren Schritte. Ein Beratungsangebot kannst du mit dieser Navigation finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Viele Grüße
Seoyoung