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Thebright

Einschränkung der Sozialhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich  vor etwa zwei Wochen im Rahmen einer Abschiebungsverbot-Entscheidung der Stadt Leichlingen zugewiesen.

Bei der Anmeldung im Rathaus wurde ich gefragt, ob ich über eigenes Geld verfüge. Ich habe offen und ehrlich auf meine Sozialkarte hingewiesen, auf der sich ein Guthaben von 190 Euro befand. Dieser Betrag wurde daraufhin von der mir zustehenden Barleistung abgezogen.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass dieses Geld aus meiner früheren Tätigkeit im Camp stammt, wo ich für einen Stundenlohn von 0,80 Euro gearbeitet habe. Zudem habe ich Teile meines wöchentlichen Taschengeldes angespart, um für zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Es handelt sich also um das Ergebnis meiner eigenen Arbeit und Sparsamkeit.

Dass meine Ehrlichkeit in diesem Fall zu einem finanziellen Nachteil geführt hat, empfinde ich als ungerecht. Aus diesem Grund bitte ich Sie höflich um eine Prüfung, ob mir dieser Betrag nachträglich ausgezahlt werden kann oder ob es eine andere Lösung für diese Situation gibt.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Thebright  
danke für die weitere Frage im Forum.

Zum Erhalt des Abschiebeverbotes habe ich dir hier geantwortet: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/kann-sich-das-abschiebungsverbot-beim-jobcenter-anmelden

Du hast natürlich richtig gehandelt, dass du die Behörde über das auf der Karte angesparte Geld informiert hast. Es ist verständlich, dass du es frustrierend fandest, dass das angesparte Geld mit deinem Leistungsanspruch verrechnet wurde. 
Grundsätzlich wird Einkommen immer mit den Asylbewerberleistungen verrechnet.

Hast du eine Tabelle oder eine Übersicht vom Sozialamt erhalten, wo genau steht, wie das Geld mit deinen Leistungen verrechnet wurde? Damit könnte man überprüfen, wie die Behörde kalkuliert hat. 

Hier im Forum können wir leider nur allgemeine Informationen geben. Kannst du dir vorstellen bei einer der Beratungsstellen mal anzufragen? Sie können sich die Situation genauer anschauen und noch einmal beim Sozialamt nachfragen.

Beratungsstellen in deiner Nähe:

Jugendmigrationsdienst Leichlingen (bis 27 Jahre)

Migrationsberatung der Diakonie Leichlingen (ab 27 Jahren)


Viele Grüße
Daniela
 

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