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sabawoonshirzad8
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familienachzug

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Sa. Ich komme aus Afghanistan und seit 10. 2015 in Deutschland. Ich habe 05.06.2020 Aufenthaltstitel §25a Absatz 1 erhalten. Ich habe eine fest Einstellung die unbefristet ist.

Ich habe am 22.02.23 über "diplo" eine Antrag auf Familienachzug für meine Frau (24) gestellt. Sie ist in Afghanistan, ausgebildete Hebamme und arbeitet in dem Bereich. Wir haben in Afghanistan 2021 islamisch geheiratet. Sie spricht Paschto, Dari, Englisch sehr gut und sie hat sich für einen Deutschsprachkurs angemeldet.

Was muss ich tun? Um meine Frau nach Deutschland zu bringen. Ich würde über einen Persönlichen Beratungstermin Ihrerseits sehr freuen. 


Mit freundlichen Grüßen
S

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @sabawoonshirzad8 , vielen Dank für deine Frage bei Together in Germany. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du auf der Website der Botschaft einen Termin zur Beantragung eines „Visum zum Familiennachzug“ angefordert. Bei welcher Auslandsvertretung hast du den Termin vereinbart? Islamabad oder Teheran? . Die Wartezeiten auf einen Termin sind meist sehr lange. In dieser Zeit können die notwendigen Dokumente für eine Beantragung des „Visums zum Familiennachzug“ vorbereitet werden. Diese Unterlagen könnt ihr bereits vorbereiten: - A1 Nachweis deiner Frau ( Es ist toll, dass sie bereits viele Sprachen spricht. Sie sollte dennoch nachweisen können, dass sie Deutsch auf A1 Niveau sprechen kann.) - Ehezertifikat - Weitere Unterlagen findest du hier: https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_326 oder hier: https://afghanistan.diplo.de/blob/1964050/b49ea42042250a77dc7494ba54e27… . Weiter ist es toll, dass du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Nach Beginn des Visaverfahrens (Das startet, wenn der Termin zur Beantragung war.) kann von deiner zuständigen Ausländerbehörde der Nachweis zu folgenden Unterlagen gefordert werden: - Nachweis Lebensunterhalt (der unbefristete Arbeitsvertrag ist hier wichtig) Nachweis über ausreichen Wohnraum (12 Quadratmeter pro erwachsener Person müssen im Mietvertrag stehen) . Insgesamt wird dieser Prozess viel Geduld fordern, ich hoffe sehr, dass ihr bald wieder zueinander findet. Viele Grüße Daniela
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