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Blume1005

Familiennachzug aus Afghanistan

Sehr geehrte Community, 

ich lebe in Deutschland und meine Frau ist in Afghanistan. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Derzeit lebe ich vom Jobcenter. Eine Bedingung für die Familienzusammenführung ist, dass man die Familie versorgen kann. Ist das auch der Fall, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Häufig lese ich, dass das der Fall ist, häufig lese ich, dass das nicht der Fall ist. Bitte um Klarheit in diesem Bereich. Einen Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad oder Iran dauert sehr lange. Gibt es eine Möglichkeit die Wartezeit zu verkürzen? Hilft ein Anwalt oder ist es Geldverschwendung? Ich möchte bei dem Antrag zum Termin in der jeweiligen Botschaft nichts falsch machen. Kann mich jemand dabei unterstützen, dass alle Daten korrekt sind? Ich lebe übrigens in Berlin. Welche weiteren Möglichkeiten habe ich, um meine Frau so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen?

3 Kommentare

Antworten (3)

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My__Community_Managerin

Hallo @Blume1005 willkommen im Forum! 

Vielen Dank für Deine Frage. Deine Recherche hat bereits richtig ergeben, dass es erleichterte Voraussetzungen für einen Familiennachzug zu Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt. Es wird kein Nachweis für die Größe der Wohnung oder den Lebensunterhalt gefordert. Allerdings ist ein Sprachnachweis (A1) notwendig. Weitere Informationen findest Du auf Handbook Germany

Aus der Erfahrung der Community ist die Wartezeit bis zum Botschaftstermin tatsächlich sehr lange. Sowohl in Islamabad, als auch im Iran kann das um die 12 Monate dauern. Es tut mir leid Dir mitzuteilen, dass wir keine Informationen dazu haben, wie eine schnellere Terminvergabe ermöglicht werden kann. Auch mit einer rechtlichen Beratung wird dieser Prozess vermutlich leider nicht beschleunigt. 

Du findest auf der Webseite der deutschen Botschaft die einzureichenden Unterlagen. Du kannst Dich an eine Migrationsberatugsstelle wenden, die Dich bei der Zusammenstellung der benötigten Dokumente für Deine Frau unterstützt. In Berlin findest Du ganz viele Beratungsstellen. Auf der Webseite vom BAMF kannst Du Deine Suche mit der Eingabe Deiner Postleitzahl eingrenzen. 

Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Informationen brauchst oder Fragen hast.
Ich wünsche Euch alles Gute!

Blume1005

Hallo @My__Community_Managerin

was heißt denn genau, dass man mit der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtere Bedingungen hat? Sind Sie sich wirklich sicher damit, da ich häufig gelesen habe, dass man den Lebensunterhalt nachweisen muss. Können Sie mir eventuell die Quelle dieser Information schicken? Der Sprachnachweis wurde doch eingestellt, da der Zustand in Afghanistan derzeit als unzumutbar eingestuft wurde oder ist diese Information Fehlerhaft? Die einzureichenden Unterlagen, wie z.B Tazkira usw. geht es dabei um meine Unterlagen oder die meiner Frau? Wo müssen diese Unterlagen eingereicht werden? Nach drei Monaten soll man wohl eine "Untätigkeitsklage" einreichen können. Stimmt das und wenn ja, wie und wo mache ich das?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

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My__Community_Managerin

Hallo @Blume1005 ,
Danke für Deine Rückmeldung!

Ein Familiennachzug zu deutschen Staatsbürger:innen mit erleichternden Bedingungen bedeutet, dass kein Lebensunterhalt oder ausreichend Wohnraum nachgewiesen werden muss. Lediglich sind ein Sprachnachweis mit einfachen Deutschkenntnissen (A1) sowie der Nachweis einer bestehenden Ehe notwendig. Du findest die Informationen hier.

Bezüglich des Sprachnachweis kann ich leider keine eindeutige Aussage zu treffen. Hast Du eine Quelle dazu?
Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft in Afghanistan ist weiterhin ein Sprachnachweis gelistet, der im Iran oder in Pakistan erworben werden kann. Das Merkblatt wurde erst im Dezember 2024 aktualisiert. Freue mich, wenn Du mir neuere Informationen dazu zur Verfügung stellen kannst.
Alle aufgelisteten Unterlagen zur Einreichung sollten von Deiner Frau eingereicht werden. Es gibt einige Unterlagen, die ausdrücklich den Nachweis von der Ehepartner:in verlangt werden, unter anderem der Personalausweis und die Meldebescheinigung.

Zu Deinem letzten Punkt mit der Untätigkeitsklage: In der Regel stimmt es, dass man nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen kann. Aus unserer Erfahrung ist das nur leider ein sehr langwieriger Prozess und beschleunigt leider nicht zwingend den Prozess. Hierzu ist es auf jeden Fall ratsam sich rechtlichen Beistand zu holen. Bitte bedenke, dass die Kosten selber getragen werden müssen.

Du kannst Dich dazu und wegen des Familiennachzuges an eine Migrationsberatung in Deiner Nähe wenden. Sie können Dich vor Ort mit Deinen Unterlagen tiefergehend informieren und unterstützen. Sag mir gerne Deinen Wohnort, dann unterstütze ich Dich bei der Suche nach einer Beratungsstelle. Alternativ kannst Du auf der BAMF Webseite eigenständig Deine Postleitzahl eingeben und Beratungsstellen in Deiner Nähe kontaktieren. 

Ich wünsche Euch alles Gute! Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

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