Familiennachzug Ehe in Deutschland
Hallo,
ich bin in Deutschland geboren und habe einen deutschen Pass.
Ich heirate am Dienstag in Deutschland (Bayern) und mein Ehemann wird mit dem Schengen Visum einreisen.
Meine Freunde meinten,dass nach der Heirat der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsbürgers das Recht hat, in Deutschland zu bleiben.
Deshalb habe ich mich auch für die Eheschließung in Deutschland entschieden, da dies unseren Weg vereinfachen würde. Einige warten nämlich 24 Monate auf das Visum für Familiennachzug in der Türkei.
Nun meinte die Beamtin beim Landratsamt, dass dies der einzige Weg sei und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann ohne das Visum für Familienzusammenführung. Meine Freundin in München hat ebenfalls einen aus der Türkei geheiratet und zwei Tage danach habt ihr Ehemann (der ebenfalls mit dem Schengen Visum eingereist war) einen Aufenthalt bekommen. Es kann doch nicht sein, dass jedes Landratsamt seine eigenen Regeln hat, oder?
Antworten (1)
Hallo @Hayal114
danke für deine neue Frage im Forum!
Wir hatten ja bereits unter diesem Post verschiedene Überlegungen gesammelt: https://together-in-germany.de/de/thread/familienzusammenfuehrung-als-s…
Für deine jetzige Situation ist folgendes wichtig:
Ein Schengen-Visum ist im Normalfall immer für einen Kurzaufenthalt. Das Schengen-Visum kann nach den 90 Tagen (innerhalb 180 Tagen) i.d.R. nicht verlängert werden. Die Frist zur Ausreise sollte nicht überschritten werden.
Grundsätzlich möchte dein Partner ja langfristig mit dir in Deutschland leben. Dafür wäre ein nationales Visum notwendig gewesen.
Entweder das Visum zur Eheschließung https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628522
oder
das Visum zum Ehegattennachzug (Familienzusammenführung), wenn ihr bereits verheiratet seid: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628520
Ihr habt euch jetzt für einen anderen Weg entschieden. Als Ehepartner:in von einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann man einen Aufenthalt bekommen.
In dem Fall muss auch kein Lebensunterhalt und Wohnraum nachgewiesen werden. Der Partner, der nachzieht, muss jedoch A1 Deutsch-Kenntnisse nachweisen.
Die passende Aufenthaltserlaubnis muss nach der Heirat bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
Falls die Entscheidung der Ausländerbehörde nicht innerhalb der Zeit vom Schengen-Visum getroffen wird, kann es im Normalfall nicht verlängert werden. Leider gibt es keine klare Kommunikation, wie die einzelnen Ausländerbehörden darüber entscheiden.
Am besten wendest du dich noch einmal an eine Beratungsstelle in deiner Nähe (z.B. Migrationsberatung für Erwachsene), damit du Unterstützung beim Antrag und bei der Kommunikation mit der Behörde erhältst.
Ich wünsche euch alles Gute
Daniela