Familiennachzug für deutsche Staatsangehörigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verlobte wohnt momentan in Afghanistan und sie wird in ein Monat 18 Jahre alt. Wir wollen nächstes Jahr im Mai heiraten.
Ich habe für einen Termin in der deutsche Botschaft in Iran angemeldet und meine erste Frage: muss ich diese Anmeldung für einen Termin stornieren, weil meine Verlobte noch 17 Jahre ist. ?
meine zweite Frage: wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, Was werden beim Familienzusammenführung ändern als wenn z.B eine Niedelassungserlaubnis hat.
Wird das Prozess schneller?
wird weniger Unterlagen benötigt?
Vielen Dank im Voraus und ich bitte um eine schnelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Hashim
3 Kommentare
Antworten (3)
puh mit einer 17-jährigen verlobt?
Hallo @lumlum
ich bitte dich, dass du nicht über die Situation anderer Menschen urteilst.
Das ist ein anonymes Forum für Fragen zu unterschiedlichen Themen. Es ist wichtig, dass alle Mitglieder im Forum sich wohlfühlen.
Bitte beachte die Netiquette, wenn du andere Beiträge kommentierst: https://together-in-germany.de/de/topic/netiquette
Danke.
Hallo @hashimiii
danke für deine Frage in unserem Forum.
Es klingt, als hast du schon alle Voraussetzungen ausführlich gelesen. Eine Voraussetzung für den Nachzug von Ehegatt:innen ist, dass beide Ehepartner bereits volljährig sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
Wichtig ist außerdem, dass Familiennachzug von Ehegatt:innen nur möglich ist, wenn bereits eine gültige in Deutschland anerkannte Ehe geschlossen ist. Soweit ich es verstehe, seid ihr bisher nur verlobt.
Es gibt auch das Visum zur Eheschließung, hierbei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
https://teheran.diplo.de/blob/2426552/18855489eddbbf3fcca4fad146cc500f/…
Die Ehe kann dann erst nach Einreise geschlossen werden und die Partner:in darf langfristig in Deutschland bleiben.
Ich weiß nicht, welchen Aufenthaltstitel du gerade hast. Die Voraussetzungen für den Nachzug von Ehegatt:innen sind für Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnis gleich:
Voraussetzungen sind:
- Ausreichend Lebensunterhalt
- Ausreichend Wohnraum
- Krankenversicherung
- die nachziehende Person muss A1 Deutsch sprechen (mit Nachweis)
Hier noch einmal alles ausführlicher: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…
Für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten erleichterte Bedingungen, denn Lebensunterhalt und Wohnraum müssen beim Nachzug der Ehegatt:in nicht nachgewiesen werden:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…
Es muss aber weiterhin A1 von der nachziehenden Person nachgewiesen werden.
Aber:
Beim Nachzug zur Eheschließung sind die Voraussetzungen auch bei deutscher Staatsangehörigkeit strenger:
https://teheran.diplo.de/blob/2426554/00e68ee6c7e56e428e5c355d9a90b17b/…
Viele Grüße
Daniela