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Familiennachzug mit Aufenthaltstitel §19d Aufenthaltsgesetz
Hallo allerseits,
aus der Community hat uns folgende Frage erreicht:
Ist der Familiennachzug möglich, wenn die Person in Detschland einen Aufenthaltstitel nach §19d Aufenthaltsgesetz hat? Wenn ja, was wären die Schritte für das Verfahren zum Familiennachzug?
4 Kommentare
Antworten (4)
Hallo @Shah hier ist die Frage, über die wir gesprochen haben.
Danke für die Info! Der Familiennachzug ist möglich hier. Wichtig zu beachten ist, wann Anspruch besteht und wann die Behörde selbst entscheiden kann, ob sie den Familiennachzug erlaubt oder nicht (das heißt Ermessensentscheidung). Die Informationen sind in dem Link, den geteilt hat. Die ersten Schritte beim Familiennachzug ist immer, die den Termin bei der Botschaft zu buchen und die notwendigen Dokumente zu sammeln oder zu besorgen. Ich finde es auch wichtig, nachzuschauen, ob der Familiennachzug überhaupt funktionieren könnte. Das bedeutet in der Praxis zu schauen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (oder zum Zeitpunkt des Termins erfüllt sein werden, da viele sehr lange auf den Termin warten müssen).
Wenn ihr weitere Informationen dazu braucht, sagt bitte hier in den Kommentaren Bescheid!