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Ronde7
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Familiennachzug mit Fiktionbescheinigung möglich?

Liebe Kommunity, ich komme aus Togo, bin seit Januar Pflegefachfrau. Ich warte seit 4 Monaten auf eine Termine von der Ausländerbehörde um meine Aufenthalttitel verlängern zu können. Ich habe in diese Zeit eine Fiktionbescheinigung die 1 Jahre gültig ist bekommen. Ich möchte aber  mein  Mann nach Deutschland holen . Meine Frage : ist es möglich, eine Familliennachzug mit eine Fiktionbescheinigung durchzuführen?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort 


Viele Grüße 

12 коментарі

Відповіді (12)

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Daniela_Community_Managerin
Оновлено:

Hallo @Ronde7  
danke für deine Frage im Forum!

Mit einer Fiktionsbescheinigung besteht ein vorheriger Aufenthaltstitel weiter, wenn in der grünen Bescheinigung §81.4 angekreuzt ist. Die Voraussetzungen für Familiennachzug leiten sich dann auch von dieser Aufenthaltserlaubnis ab.

Wenn du zum Beispiel einen Aufenthalt nach §18a (Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung) hattest, gilt dieser mit der Fiktionsbescheinigung weiter und die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Fachkräften gelten.

Kennst du bereits alle Voraussetzungen für den Familiennachzug und erfüllt ihr alles?
Hier findest du noch einmal alles zusammengefasst:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße
Daniela

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Ronde7

Hallo Daniela,

Dankeschön für deine Antwort. Ich hatte einen Aufenthalt nach 16a ABS .1 und auf meine Fiktionsbescheinigung ist 81.4 angekreuzt. Das heißt, dass es mit dem Familiennachzug klappen wurde , wenn ich gut verstanden habe?


Ich wohne in Köln in einer 22 Qm Wohnung. Ich suche natürlich weiter , aber es ist schwierig eine Wohnung in Köln zu finden . Aber ich habe gelesen , dass es mit 22 qm ok ist . Was sagst du dazu?


Und meine Mann hat momentan b1 und bereite er sich momentan für die B2 Prüfung.


Viele Grüße 

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Daniela_Community_Managerin
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Hallo @Ronde7  
danke für deine Rückmeldung.

Wenn ich es richtig verstehe, hast du eine Ausbildung in Deutschland gemacht und währenddessen die Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG besessen.
Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitest jetzt in diesem Beruf.

Hast du denn bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis nach §18a AufenthG beantragt?
§18a AufenthG ist die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung. 

Mit deiner vorherigen Aufenthaltserlaubnis (§16a AufenthG) könnte Familiennachzug eher schwierig sein. Mit der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§18a AufenthG) ist Familiennachzug möglich und die Voraussetzungen sind erleichtert:

Es ist natürlich trotzdem möglich, dass deine zuständige Ausländerbehörde nach einem Nachweis zum Wohnraum fragt. In diesem Fall ist deine Wohnung für zwei erwachsene Personen zu klein. 

Hier findest du außerdem das Merkblatt für den Ehegattennachzug der deutschen Botschaft in Togo:
https://lome.diplo.de/resource/blob/1861388/89838abc38a0a8dd3fb12fda7c22be9b/merkblattehegattennachzug-data.pdf

Die Schritte beim Ehegattennachzug sind:

  1. Termin beantragen
  2. Unterlagen vorbereiten
  3. Antragstellung zum erhaltenen Termin
  4. ggf. Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
  5. ggf. Einreichen von Unterlagen von dir
  6. Erteilung Visum
  7. Einreise nach Deutschland
  8. Antrag einer Aufenthaltserlaubnis nach §30 AufenthG

Insgesamt kommt es oft zu langen Wartezeiten. Ihr müsst leider für den Prozess viel Geduld mitbringen.

Wenn dein Ehemann Voraussetzungen für andere Visa, zum Beispiel als Fachkraft zum Arbeiten oder für die Chancenkarte erfüllt, könnte er auch ein anderes nationales Visum beantragen. 
Hier findest du eine Übersicht:
https://handbookgermany.de/de/information-skilled-workers

Viele Grüße
Daniela
 

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Ronde7
Оновлено:

Hallo Daniela, 

Ja , genau . Ich habe die Ausbildung abgeschlossen und arbeite seit Januar im Krankenhaus als pflegefachfrau . 

Und ja , ich habe bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt und warte seit 4 Monaten auf einen Termin.


bezüglich Wohnung 

Laut Gesetze und Verordnungen ( SGV NRW ) dürfen Wohnungen nur überlassen werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmeter vorhanden ist. 
 

10 qm ist laut diese Gesetze pro Person reichende in Köln.  Ist diese Quelle nicht ernst bzw. stimmt das nicht?

Viele Grüße und Dankeschön für deine Antworten

 

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Daniela_Community_Managerin
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Hallo @Ronde7  
bei Familiennachzug auf Grundlage deines Fachkraft-Aufenthaltstitels wird kein Nachweis von Wohnraum verlangt. Damit sollte das für euch keine Hürde darstellen.

Es gibt oft unterschiedliche Angaben. Meist wird mit 12 Quadratmetern pro Person über 6 Jahren gerechnet.
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769

Kennst du Beratungsstellen in deiner Nähe (z.B. JMD)? Die Berater:innen können dich unterstützen, deine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und bei der Behörde nachzufragen.

Viele Grüße
Daniela

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Ronde7
Оновлено:

Hallo Daniela,

Alles klar . 

Ja, ich habe eine Beratungsstelle in meine Nähe gefunden und werde mich da melden. 

Vielen Dank für deine Hilfe.

Viele Grüße und schönen Tag 

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coco!

Hallo zusammen,
ich wollte euch nach eurer Erfahrung fragen. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG und habe versucht, einen Antrag auf Familiennachzug für meine Ehefrau zu stellen. Unser Antrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass ich noch keine zwei Jahre mit diesem Aufenthaltstitel in Deutschland lebe.

Alle anderen Voraussetzungen (Nachweis über ausreichenden Wohnraum, gesicherten Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse A1 meiner Frau usw.) wurden erfüllt.
Allerdings wurden wir nie darüber informiert, dass es eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren geben soll. Auch im Gesetz selbst wird eine solche Frist für §19d nicht ausdrücklich erwähnt.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Chancen, über eine Remonstration oder später über eine Klage eine positive Entscheidung zu erreichen? Oder bleibt uns nichts anderes übrig, als zu warten, bis die zwei Jahre voll sind?

Vielen Dank für jede Rückmeldung oder Tipps!

Viele Grüße

Eldar

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Daniela_Community_Managerin
Оновлено:

Hallo @coco!  
danke für deine Frage. 

Es klingt, dass ihr fast alle Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt. Das ist super.

Bei Ehegattennachzug gibt es tatsächlich die Regelung, dass die Person, zu der nachgezogen wird, den Aufenthaltstitel bereits seit 2 Jahren haben muss. 
Du kannst es hier im Gesetz nachlesen:

§30 Abs.1 Satz 3d AufenthG:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html

Es trifft nicht für alle Aufenthaltstitel zu, aber in eurem Fall scheint es leider der Fall zu sein.

Es kann hilfreich sein, wenn ihr euch noch einmal an eine Beratungsstelle wendet und die Ablehnung besprecht.
Hier findest du eine passende Beratungsstelle:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/

Ich wünsche euch alles Gute.

Viele Grüße
Daniela

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Abalo

Hallo Daniela!

 

eure Rückmeldungen zu den Fragen von Leuten habe ich sorgfältig gelesen und danke Euch für Eure tolle Arbeit. Ich bin Togoer und habe meine Ausbildung Ende März abgeschlossen. Derzeit bin in München wohnhaft. Meine Ehefrau ist noch in Togo und vor dem Abschluss meiner Ausbildung hatte meine Frau Anfang Januar 2025 den Antrag auf Erteilung des Visums für den Familiennachzug gestellt. Auch meiner Ausländerbehörde hatte ich im Januar die von ihr nachgeforderten Unterlagen zukommen lassen. Aber bis zum 31. März 2025 habe ich über Aufenthaltserlaubnis mit 16a verfügt. Ab 1. April hatte ich eine Fiktionsbescheinigung von 3 Monaten erhalten und am 26. Juni habe ich die Aufent6haltserlaubnis mit 18a erhalten. 

Bis jetzt haben wir keine Rückmeldung weder der Botschaft noch der Ausländerbehörde erhalten. 

Meine Frage jetzt: Wird unser Antrag ab dem Datum des Erhalts der Aufenthaltserlaubnis mit 18a am 26. Juni bearbeitet oder könnte dies schon im Januar angefangen werden?

 

Bezüglich der Unterlagen haben wir wahrscheinlich kein Problem. 

 

Ich habe schon mehrmals gerissen bei der Ausländerbehörde nachgefragt, aber die zuständige Person wollte mir nichts verraten.

 

Ich danke Dir für deine Rückmeldung. 

 

 

 

 

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Abalo  
vielen Dank für deine Frage! Super, dass du bereits hilfreiche Informationen im Forum finden konntest.

Wenn ich deine Situation richtig verstehe, hattest du zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Visum zum Familiennachzug noch eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG und hast mittlerweile deine Ausbildung abgeschlossen und hast eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §18a AufenthG.

Es ist wichtig, dass ihr die Änderungen deiner Aufenthaltserlaubnis der deutschen Auslandsvertretung in Togo und auch der zuständigen Stelle für Familiennachzug deiner Ausländerbehörde mitteilt. Am besten schriftlich und mit einem Nachweis, dass ihr die Information eingereicht habt.

Grundsätzlich ist es so, dass der Visumprozess gestartet ist, als du noch in der Ausbildung warst und jetzt nur die neue Information zu deiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingereicht wird. Also es startet kein neuer Visumprozess.

Die Voraussetzungen für Familiennachzug sind bei den Aufenthaltserlaubnissen nach §16a und §18a unterschiedlich. Es kann sein, dass noch die alten Umstände geprüft werden. Vielleicht werden aber auch die neuen Umstände in Betracht gezogen. 
Soweit ich es verstehe, kannst du den Lebensunterhalt für euch beide sichern. Damit erfüllt ihr eine wichtige Voraussetzung.

Ob ein A1 Zertifikat deiner Frau gefordert wird, hängt davon ab, welche Ausgangslage die Botschaft für die Erteilung vom Visum annimmt. Das gleiche gilt für den Nachweis von Wohnraum.

Wenn du Unterstützung brauchst, könnte dir eine Beratungsstelle (JMD oder MBE) behilflich sein.

Viele Grüße
Daniela

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Abalo

vielen Dank Daniel für Deine ausführliche Klarstellung. 

 

Ja, zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums war ich noch im Besitz von 16a. Ab dem 26. Juni habe ich nach der Entscheidung der Ausländerbehörde die endgültige Aufenthaltserlaubnis (18a) erhalten. 

Meine Frau hatte A2 vorgelegt und besitzt derzeit B1. 

 

Meine 1,5-Zimmer Wohnung mit 34 Quadratmetern könnte angenommen werden. 

 

Die Sicherung des Lebensunterhaltes wäre es kein Problem. 

 

Ich hole mir Hilfe bei einer Beratungsstelle. 

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Abalo  
das klingt super!
Ich wünsche euch alles Gute und hoffe, dass bald über das Visum entschieden wird.
Viele Grüße
Daniela

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