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Bärbel Blume
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familiennachzug UKR

Kranke Eltern aus der UKR, deren Kinder (eigene Familien), die in Deutschland leben, sind in Tschechien aufgenommen worden, nach dem 24.02.2022.

Die erwachsenen Kinder möchten jetzt ihre Eltern nach Deutschland nachholen. Unter welchen Umständen ist das möglich, wenn keine LUS vorliegt?  Hätten Sie auch eine Möglichkeit § 24 zu bekommen, obwohl sie nicht direkt aus der UKR nach D eingereist sind?

1 Kommentare

Antworten (1)

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Barbara Stasiak_Community Manager
Aktualisiert:
Liebe @Bärbel Blume , danke für deine Frage. Nach dem Gesetz hast du keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz in mehreren Staaten gleichzeitig. Nach zwei Jahren Krieg in der Ukraine haben sich die Bedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland stark verändert, was das Verfahren sehr viel komplizierter gemacht hat. Wenn du bereits in einem (EU-) Land vorübergehenden Schutz erhalten hast, sind die Chancen, ihn in einem anderen EU-Land zu bekommen, viel geringer als bei Personen, die diese Art von Schutz zum ersten Mal beantragen. Wenn du in ein anderes EU-Land umziehen möchtest, musst du bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (in dem Land, in dem du vorübergehenden Schutz erhalten hast) einen Antrag auf Verlegung deines Wohnsitzes in einen anderen EU-Staat stellen - nach Deutschland, gemäß Paragraph 42: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__42.html. Dabei handelt es sich um ein europäisches Gesetz, das in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, d. h. in dem EU-Land, in dem dir vorübergehender Schutz gewährt wurde, gilt die gleiche Regelung. Dieser Antrag wird dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Deutschland ("BAMF") weitergeleitet, woraufhin Deutschland seine Kapazität zur Aufnahme von Flüchtlingen prüft und eine positive oder negative Antwort erteilt. Wenn Deutschland zustimmt, erhältst du von der Ausländerbehörde des EU-Landes, in dem dir vorübergehender Schutz gewährt wurde, detaillierte Informationen über die nächsten Schritte (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__43.html). Der vorübergehende Schutz in dem EU-Land, in dem du ihn erhalten hast, und alle Sozialleistungen (falls vorhanden) müssen entzogen werden. Wenn dir jemand in Deutschland bei der Suche nach einer Unterkunft mit Anmeldung behilflich sein kann, wird das deine Situation sehr erleichtern, denn es ist derzeit schwierig, in Deutschland eine freie Unterkunft zu finden. Wenn du eine Unterkunft mit einer offiziellen Anmeldung hast, kannst du das Zuweisungsverfahren umgehen. In Deutschland ist die Registrierung sehr streng. Wenn du hierher kommst und einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellst, musst du die erforderlichen Dokumente vorlegen, einschließlich deiner Anmeldung. Andernfalls musst du nach deiner Ankunft in Deutschland zur zentralen Verteilungsstelle in Berlin-Tegel (oder einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung) gehen und dort das Verteilungsverfahren durchlaufen. Wenn du Verwandte in Deutschland hast, sollten sie dir (bei der Erstaufnahmeeinrichtung) mitteilen, wo du wohnst, damit du nach Möglichkeit in deiner Nähe untergebracht werden kannst. Um das Verfahren zur Beantragung des vorübergehenden Schutzes in Deutschland einzuleiten, würde ich dir raten, sich an die zuständige Ausländerbehörde (in dem EU-Land, in dem du vorübergehenden Schutz erhalten hast) zu wenden. Diese kann dir dabei helfen. Wir geben nur die Erstberatung. Für detailliertere Informationen vor Ort musst du dich direkt in dem Land, in dem du dich derzeit aufhältst, beraten lassen. Mehr Informationen findest du hier: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info?themen=aufenthalt#lc-start Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter. Liebe Grüße Barbara
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