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Familienzusammenführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Welche Krankheit ist gesetzlich anerkannt und befreit die Ehefrau von der Sprachpflicht bei der Vorlage einer Krankenbescheinigung bei der Beantragung der Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft?
Zu Ihrer Information: Meine Frau leidet an chronisch niedrigem Blutdruck, der zu Migräne führt, und sie hat ein 9 Monate altes Baby und ein weiteres 10 Jahre altes Kind von ihrem ersten Ehemann. Sie lebt allein in meinem Haus und es gibt keins jemand, der ihr hilft. Bitte erläutern Sie mir, wenn möglich, ihre Position zum Sprachproblem. .Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mohamed
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