zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Mohamed Soliman
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familienzusammenführung Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Ehemann in Deutschland ist nicht berufstätig, besucht aber eine B2-Sprachschule, um sich auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Hat er Anspruch auf Familienzusammenführung?

Mit freundlichen Grüßen 

Mohamed 

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @Mohamed Soliman Vielen Dank für deine Frage. Leider ist die Sicherung des Lebensunterhaltes eine Voraussetzung für den Familiennachzug. Einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung gibt es leider nicht, jedoch ist bei der Erfüllung aller Voraussetzungen der Nachzug der Familie möglich. Hier findest du noch einmal alle Informationen im Überblick: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue… . Da du bereits mehrere Fragen zum Familiennachzug gestellt hast, möchte ich dich ermutigen, dich an eine Beratungsstelle der Migrationsberatung für Erwachsene zu wenden. Eine ausführliche Beratung kann dir helfen, Überblick über deine Situation zu schaffen. Die Berater:innen können auch den Prozess des Familiennachzugs begleiten. Hier kannst du Beratung finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ . Ich wünsche dir alles Gute. Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @Mohamed Soliman  ,

ich wollte mich erkundgen, wie der aktuelle Stand bei dem Prozess von Familienzusammenführung ist. Hast du dich bereits beraten lassen? Wir würden uns auf ein kurzes Update freuen.

Viele Grüße

Seoyoung

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo