Familienzusammenführung in Deutschland mit 16-D Visum
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne seit dem 01.11.23 in Köln und arbeite ich als Physiotherapeut. Ich bin in Deutchland durch 16-D Visum eingezogen und komme aus der Türkei.Mein Visum ist schon fertig. Aber habe ich bis 04.11.25 eine Fiktionsbecheinigung nach AufenthG 81 absatz 4. Ich würde gerne darauf hinweisen, dass ich kein Aufenthaltstitel (wie 18 A) wegen der Bearbeitungszeit habe. Diese Bearbeitung dauert in Köln bei Ausländeramt seit dem 09.06.24.
Ich habe am 10.02.24 in der Türkei geheiratet. Meine Frau wohnt in der Türkei. Wir haben einen Termin für die Familienzusammenführung bekommen.Der Termin ist am 13.03.25 bei deutschem Konsulat in der Türkei stattgefunden, damit meine Frau in Deutschland kommen darf und wir zusammenleben dürfen. Derzeit warten wir auf eine Entscheidung oder Antwort von Ausländerbehörde.
Ich frage mich,wie unsere Familienzusammmenführung ohne Aufenthaltstitel nach 18A passiert werden kann ?
Info: Ich leiste die andere Voraussetzungen für die Familienzusamenführung.
Viele Grüße
Hallo @noname80 ,
vielen Dank für deine Frage und herzlichen Glückwunsch zu deiner Hochzeit.
Nachdem deine Frau den Antrag bei der Botschaft gestellt hat, leitet die Botschaft den Antrag an die für dich zuständige Ausländerbehörde weiter. Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug vorliegen und erstellt einen Bescheid. Das Verfahren dauert oft viele Monate, manchmal mehr als ein Jahr. Hält die Ausländerbehörde deinen Aufenthalt für gesichert, erhält deine Frau ein Visum und kann legal nach Deutschland einreisen: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_771
Wenn du genauere Informationen brauchst, wende dich bitte an eine Migrationsberatungsstelle:
- https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Die Berater:innen kennen die Abläufe in den Behörden und können dir gezielt weiterhelfen.
Unser Online-Forum bietet nur eine erste Orientierung.
Viele Grüße Barbara