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dibrani.ba
Aktualisiert:

Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @dibrani.ba  
danke für deine ausführlich geschildertes Anliegen!

Im Forum können wir einen Überblick über Voraussetzungen geben. Wir bieten jedoch keine rechtliche Beratung an.

Wenn ich eure Situation richtig verstehe, seid ihr aktuell nicht verheiratet. Ein Visum zur Eheschließung wäre grundsätzlich eine Möglichkeit, nach der Einreise zu Heiraten und einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Das habt ihr ja bereits versucht.
Hier steht alles zu diesem Visum:
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-visaeinreise/2631388-2631388

Alternativ kann - nach Eheschließung - auch der Ehegattennachzug zu Deutschen beantragt werden.
Hier findet ihr alle relevanten Infos:
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-visaeinreise/2631394-2631394

Wie bereits beschrieben ist die Eheschließung dafür die Grundlage, da du dann als sogenannte Kernfamilie zählst. Familiennachzug ist nur für die Kernfamilie möglich:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_768

Sonstige Informationen zum Ehegattennachzug:

  • Es wird ein A1 Zertifikat der nachziehenden Person verlangt (das solltest du durch deinen Schulabschluss bereits erfüllen)
  • Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum (beim Nachzug zu Deutschen wird hier in der Regel kein Nachweis verlangt)

Alternativ gibt es auch das Visum zur Ausbildung in Deutschland oder zum Arbeiten. Hier findest du weitere nationale Visa:
https://handbookgermany.de/de/information-skilled-workers

Viele Grüße
Daniela

Antworten
dibrani.ba
Aktualisiert:

@Daniela_Community_Managerin

Ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung. 

Die von Ihnen genannten Informationen sind mir bekannt. Grundsätzlich habe ich keine Frage zu den allgemeinen Voraussetzungen.Die erfüllen wir und die angeforderte Unterlagen liegen beim Ausländeramt und beim Auswärtigen Amt vor.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden. 

Meine konkrete Frage lautet:
Ich wurde im Jahr 2017 wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Ist es trotz dieser Vorstrafe grundsätzlich möglich, ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten?
Und wie sind die realistischen Erfolgschancen in einem solchen Fall?

Antworten
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Daniela_Community_Managerin

Danke für die Rückmeldung, ich erkundige mich noch einmal bei einer Expertin.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
dibrani.ba

@Daniela_Community_Managerin  
'
ich danke Ihnen herzlich dafür.

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