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Мише

Frage zum Kindergeld

ich bin 17 Jahre alt, komme aus der Ukraine und bin in Deutschland nach §24 Aufenthaltsgesetz registriert.

Ich lebe im Bundesland Hessen mit meiner Mutter zusammen.


 

Ich möchte gerne wissen, welche finanziellen Leistungen mir persönlich zustehen und in welcher Höhe, da mir diese Informationen bisher nicht mitgeteilt werden.

Ich erhalte das Geld nicht selbst und weiß daher nicht genau, welche Zahlungen für mich vorgesehen sind.


 

Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche Leistungen ich als minderjährige Person nach §24 erhalte und wie ich Einsicht in diese Informationen bekommen kann?


 

2 Kommentare

Antworten (2)

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David_JMDdigital_hub

Hallo Мише,

danke für deine Frage.

Das Kindergeld ist grundsätzlich Geld, was an die Eltern gezahlt wird. Es kann in bestimmten Situationen auch an das Kind gezahlt werden. 

Das Kindergeld beträgt seit 1.1.26 259,00 Euro pro Monat. 

Ob deine Mutter Anspruch hat und weitere Infos findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-kindergeld

Was für andere Ansprüche du hast, hängt u.a. davon ab, von welchem Geld deine Mutter und du lebst. 

§24 ist erstmal ein Aufenthaltstitel und kein Paragraph, der dir Anspruch auf bestimmtes Geld bescheinigt. 

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen, wenn nicht, sage mir gerne Bescheid. Liebe Grüße, alles Gute, David. 

Antworten
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Sarab.MBE

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als minderjährige Person erhalten Sie die finanziellen Leistungen nicht selbst, sondern diese werden über Ihre Mutter ausgezahlt. Die Leistungen sind für Ihren Lebensunterhalt gedacht, zum Beispiel für Essen, Kleidung, Wohnen und persönliche Bedürfnisse. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Wohn- und Familiensituation ab.

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Leistungen für Sie berücksichtigt werden. Dazu können Sie gemeinsam mit Ihrer Mutter den Bescheid einsehen oder sich an das zuständige Amt wenden und um eine Erklärung bitten.

VG

Sarab AWO 

 

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