Heirat Anerkennung nochmal?
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin ein wenig verwirrt und würde gerne sehen, ob jemand Erfahrung hat oder mir das erklären kann.
Ich, ein ehemaliger Nicht-EU-Bürger, habe meinen EU-Ehemann in Dänemark geheiratet, während wir in Deutschland leben. Wir brachten die Heiratsurkunde zu unserem Bürgeramt, um unsere Statusänderung zu registrieren, und gingen dann, um ein Ehegattenvisum zu bekommen.
Jetzt, nach fast 10 Jahren, habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und beantrage eine Namensänderung (für den Familiennamen meines Mannes), aber das Standesamt verlangt viele Dokumente, die mir eher wie eine Registrierung der Ehe in Deutschland erscheinen (zum Beispiel:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Kopie der Einbürgerungsurkunde (Vorlage des Originals zum persönlichen Termin)
- Kopie des aktuell gültigen deutschen Reisepasses oder des Personalausweises
- Kopie des aktuell gültigen nicht EU Reisepasses
- Auszug aus dem Bevölkerungsregister (von nicht EU Land)
)
In meiner Meldebescheinigung steht eindeutig, dass ich mit meinem Mann verheiratet bin, das Datum und der Ort, so dass ich weiß, dass es im System erfasst ist (außerdem werden wir bei allem, was wir in Deutschland tun, als Ehepaar angesehen, zum Beispiel beim Finnazamt).
Hat jemand eine Idee, ob es sich dabei um einen Fehler des Standesamtes handelt oder ob ich als Deutsche ein anderes Verfahren durchlaufen muss? Ich hätte allerdings erwartet, dass diese Dokumente vor meiner Einbürgerung angefordert werden wenn nötig...
Ich freue mich über jeden Rat, vielen Dank!
Hallo @danielafragt
danke für deine Frage im Forum!
Ich kann verstehen, dass es sich erst einmal nach sehr vielen Dokumenten anhört, die das Standesamt von dir verlangt.
Wir bieten auf unserer Plattform keine rechtliche Beratung. Wir können jedoch gemeinsam überlegen, was die Gründe für die hohen Anforderungen sein könnten.
Die Ehe habt ihr nie bei einem Standesamt registrieren lassen, richtig? Falls doch, habt ihr das Standesamt gewechselt?
Eine Namenänderung ist immer vom jeweiligen Recht eines Landes abhängig.
Hast du vielleicht eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Die Webseite der Stadt München hat ausführlichere Informationen: https://stadt.muenchen.de/service/info/namensaenderung-nach-heirat-oder-scheidung/1063721/n0/
Du kannst mir auch gerne das zuständige Standesamt nennen.
Viele Grüße
Daniela