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Ali123

Mehr als 6 Monate im Ausland reisen

Hallo, ich habe eine Blauer Pass für Flüchtlinge und auf meine Bescheid steht dass ich wurde als Flüchtlingeseingenschaft zuerkannt. Meine Frage ist auf dem Website steht “In der Regel erlischt Ihr Aufenthaltstitel, wenn Sie länger als 6 Monate am Stück im Ausland sind. Diese Regel gilt allerdings nicht für Personen mit dem Blauen Pass. Solange Ihr Blauer Pass gültig ist, bleibt auch Ihr Aufenthaltstitel gültig.” Was für nach dem Ablauf meiner Pass (20. 11.2026) wird mein Aufenthaltstitel erlöscht oder nicht mehr verlängert? 

 

3 Kommentare

Antworten (3)

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Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @Ali123 , vielen Dank für deine Frage.

Im Normalfall sind die Aufenthaltserlaubnis (Flüchtlingseigenschaft) und der Blaue Pass für die gleiche Zeit gültig. Das sind in der Regel drei Jahre.
Circa 2-3 Monate, bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft, musst du eine Verlängerung beantragen. Auch der Blaue Pass wird dann verlängert. Du darfst so lange verreisen, wie dein Aufenthaltstitel und der Blaue Pass gültig sind. Bedenke aber, dass du die Dokumente vor Ort verlängern musst und plane Zeit ein.


Außerdem musst du dich informieren, welche Länder den Blauen Pass anerkennen und welche nicht. Bei manchen Ländern brauchst du auch ein Visum.
Wichtig ist auch, dass es sich nur um eine Reise handelt. Arbeiten und Wohnsitz anmelden darfst du nicht, sonst wird dein Aufenthaltstitel von Deutschland ungültig und du musst im neuen Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Blauer Pass findest du auf unserer Website:
https://handbookgermany.de/de/blue-passport


Falls du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Beste Grüße Barbara und Daniela 

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Ali123 , wenn du zurückkommst, musst du dich nicht bei der Ausländerbehörde melden. Wenn dein Blauer Pass ausläuft und du ihn verlängern willst, solltest du das am besten 3 bis 4 Monate vorher tun. Beste Grüße, Barbara

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Ali123  
danke für das Teilen deiner Situation. 

Im Forum können wir keine rechtliche Beratung anbieten. Zusätzlich kennen wir deine Situation nicht genau und können nur allgemeine Informationen teilen.

Grundsätzlich ist es mit dem Blauen Pass und einer Aufenthaltserlaubnis nach §25.2 AufenthG (sog. Flüchtlingsschutz) möglich, länger als 6 Monate zu verreisen.

Zusätzlich musst du die Visumbedingungen vor Ort erfüllen und das Land muss den Blauen Pass anerkennen.

Meine Kollegin @Golshan__(Community_manager) hat bereits eine Beratungsstelle kontaktiert. Die Berater:innen raten, dass du deine zuständige Ausländerbehörde in jedem Fall informierst, wenn du länger als 6 Monate verreist bist. Damit kannst du mögliche Missverständnisse bei der Einreise vermeiden.

Bitte beachte außerdem, dass eine Reise ins Heimatland zu einem Widerruf des Schutzstatus führen kann. Wenn dein Herkunftsland nicht Iran ist, betrifft dich dieser Hinweis nicht.

Viele Grüße
Daniela

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