Mehr als 6 Monate im Ausland reisen
Hallo, ich habe eine Blauer Pass für Flüchtlinge und auf meine Bescheid steht dass ich wurde als Flüchtlingeseingenschaft zuerkannt. Meine Frage ist auf dem Website steht “In der Regel erlischt Ihr Aufenthaltstitel, wenn Sie länger als 6 Monate am Stück im Ausland sind. Diese Regel gilt allerdings nicht für Personen mit dem Blauen Pass. Solange Ihr Blauer Pass gültig ist, bleibt auch Ihr Aufenthaltstitel gültig.” Was für nach dem Ablauf meiner Pass (20. 11.2026) wird mein Aufenthaltstitel erlöscht oder nicht mehr verlängert?
Hallo @Ali123 , vielen Dank für deine Frage.
Im Normalfall sind die Aufenthaltserlaubnis (Flüchtlingseigenschaft) und der Blaue Pass für die gleiche Zeit gültig. Das sind in der Regel drei Jahre.
Circa 2-3 Monate, bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft, musst du eine Verlängerung beantragen. Auch der Blaue Pass wird dann verlängert. Du darfst so lange verreisen, wie dein Aufenthaltstitel und der Blaue Pass gültig sind. Bedenke aber, dass du die Dokumente vor Ort verlängern musst und plane Zeit ein.
Außerdem musst du dich informieren, welche Länder den Blauen Pass anerkennen und welche nicht. Bei manchen Ländern brauchst du auch ein Visum.
Wichtig ist auch, dass es sich nur um eine Reise handelt. Arbeiten und Wohnsitz anmelden darfst du nicht, sonst wird dein Aufenthaltstitel von Deutschland ungültig und du musst im neuen Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Blauer Pass findest du auf unserer Website:
https://handbookgermany.de/de/blue-passport
Falls du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Beste Grüße Barbara und Daniela