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lumlum
Aktualisiert:
Familiennachzug

Nachzug der Eltern eines Deutschen

Hallo!

Ich habe hier eine komplizierte Situation:

  • Meine Mutter ist Nicht-EU-Ausländerin (Afrika)
  • Quasi schon im Rentenalter
  • Hochgebildet, mit Dr.-Abschluss in einer deutschen Uni und perfekten Deutschkenntnissen.  
  • Ich bin Deutscher seit April 2024 und Ingenieur. 

Auf eine deutsche Staatsangehörigkeit war sie damals nie scharf. Und, soweit ich weiß, bestand auch noch nie Anspruch, in den 10 bis 12 Jahren, die sie hier damals verbrachte. 

Aus einer Webseite der BAMF: 

Als Eltern oder Schwiegereltern von Fachkräften und herausgehoben Qualifizierten besteht für Sie die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen, wenn der Aufenthaltstitel Ihres Kindes bzw. Schwiegerkindes erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde. Hierzu müssen Sie Ihren Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes aus eigenen finanziellen Mitteln sichern können.

Mein Gehalt reicht leider noch nicht aus, um diese Kosten für sie zu decken. 

Ich habe zu meiner Situation zwei Fragen:

  1. Bestehen weitere Möglichkeiten auf einem Nachzug, aufgrund der Vergangenheit in Deutschland?
  2. Wie genau erfolgt der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Kranken- und Pflegeversicherung? Gibt es dafür festgelegte Beträge, ähnlich wie bei einem Visum für Studierende, bei dem eine bestimmte monatliche Summe verfügbar sein muss?

Vielen Dank für eure Hilfe!

2 Kommentare

Antworten (2)

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @lumlum  , vielen Dank für Deine Kontaktaufnahme. Ich habe die Frage an unsere Expertin weitergeleitet, sobald sie sich meldet, gebe ich dir Bescheid. Bis dahin schicke ich Dir einen Link zum Thema Familienzusammenführung: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants Viele Grüße und bis bald Barbara 

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Daniela_Community Managerin

Hallo @lumlum  
danke für deine Geduld. Wir habe eine Rückmeldung einer Expertin erhalten. Hier die wichtigsten Punkte:

- Schaue dir einmal den § 37 Abs. 5 AufenthG Wiederkehrer an. Vielleicht gemeinsam mit einer Beratungsstelle.
- Die Mutter könnte hierüber kommen, wenn du ihr den Lebensunterhalt hier sichern kann und sie einen Rentenanspruch hier in Deutschland erworben hat.
- Du kannst zur deutschen Rentenversicherung gehen und den Namen seiner Mutter dort angeben und nach einem sog. " Rentenversicherungsverlauf" fragen, aus dem ergibt sich ob sie in die Rente gezahlt hat und man kann damit ihren Aufenthalt in Deutschland nachweisen.
- Dann musst du mit allem was du hast (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenversicherung etc.) die Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Auch eine Verpflichtungserklärung müsste bei der Ausländerbehörde abgeben werden.
- Deine Mutter müsste dann aus dem Ausland ein Langzeitvisum! (kein Besuchsvisum!!!) beantragen und im Rahmen dieses Visumsverfahrens wird die Ausländerbehörde in Deutschland involviert.
(Für das ganze Procedere kann es sich lohnen eine Anwält:in einzusetzen, bevor man irgendwas einreicht/beantragt) - Ansonsten müsste die Mutter mit eigenem deutschen Hochschulabschluss als Fachkraft kommen.

Ich hoffe die Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße
Daniela

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