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Blume1005
Aktualisiert:

Neuer Pass

Hallo liebe Community,

ich habe einen Termin in der deutschen Botschaft in Teheran gebucht. In der Zwischenzeit habe ich einen neuen Reisepass und Personalausweis beantragt. Meinen Termin habe ich mit der alten Reisepassnummer. Werde ich in der Botschaft trotzdem zugelassen, wenn ich meinen alten Pass vorzeige? 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Blume1005  
danke für die neue Frage im Forum!

Soweit ich es von deinen bisherigen Beiträgen weiß, hast du die deutsche Staatsangehörigkeit und es läuft gerade ein Prozess zum Familiennachzug. 

Mit dem Erhalt des neues Reisepasses ist der alte Reisepass ungültig. Dieser wird bei Abholung des neues Dokumentes auch ungültig gemacht (eine Ecke wird abgeschnitten).

Am besten informierst du die Botschaft zeitnah, dass du einen neuen Reisepass erhalten hast. Das kannst du schriftlich machen. Bei der Vorsprache in der Botschaft solltest du deinen neuen Reisepass vorzeigen.

Viele Grüße
Daniela

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Blume1005
Aktualisiert:

Hallo @Daniela_Community_Managerin ,

darf ich nur mit meinem Reisepass die Botschaft betreten? Der Termin läuft auf der Tazkira - Nummer meiner Frau. Ich möchte um ehrlich zu sein nicht die Botschaft kontaktieren, in Gefahr darauf, dass Sie mir sagen, dass ich nun einen neuen Termin brauche, wenn ich mitgehen möchte. Zum Reisepass steht lediglich: "Achten Sie darauf, dass der Pass während des Verfahrens nicht abläuft. Wenn der Pass verlängert werden muss, muss die Verlängerung vor Ablauf des Passes erfolgen." Der Reisepass wurde vor Ablauf des Passes verlängert. Was nun? Darf ich in die Botschaft eintreten mit meinem neuen Pass und meiner alten Angabe mit einer alten Passnummer?

 

 

 

Viele Grüße

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Blume1005  
leider bringst du die Informationen der Botschafts-Webseite etwas durcheinander. 

https://afghanistan.diplo.de/af-de/05-visaeinreise/2697764-2697764?openAccordionId=item-2697764-1-panel

  1. Die Allgemeinen Antragsunterlagen beziehen sich nur auf die Unterlagen deiner Frau. Deine Frau ist die Antragstellerin.
  2. Bei Antragsunterlagen zum Ehegattennachzug stehen weitere Unterlagen, die von dir oder euch beiden eingereicht werden müssen, um ein Visum zum Familiennachzug zu beantragen. Hier eine Übersicht:

    Unterlagen zu dir.
    - deine Tazkira (wenn vorhanden!)
    - Kopie deines Passes (aktuell gültigen Pass verwenden)
    - Kopie deiner Meldebescheinigung

    Unterlagen von euch beiden:
    - Heiratsurkunde
    - Fotos/ Nachweise eures Kontakts

    Unterlagen von deiner Frau:
    - A1 Zertifikat
     

Die Unterlagen für den Termin könnt ihr gemeinsam vorbereiten und deine Frau legt dann alles bei der Antragstellung vor.
Ich hoffe das macht es etwas klarer.

Viele Grüße
Daniela

 

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