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RZQ00

Rechtliche Klärung zur Anforderung von Unterlagen im Rahmen des Familiennachzugs zu einem deutschen Staatsangehörigen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe im Rahmen des Familiennachzugs meiner Ehefrau eine Anforderung folgender Unterlagen erhalten:

-Meldebescheinigung

-Mietvertrag

-Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

-Arbeitsvertrag

-Letzte 12 Lohnabrechnungen

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich vom 01.12.2024 bis 03.03.2025 bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, das Arbeitsverhältnis jedoch aufgrund eines Konflikts beendet wurde. Seit dem 23.03.2025 bin ich ununterbrochen bei einem neuen besseren Arbeitgeber beschäftigt.

Ich habe Ihnen bereits die letzten drei Lohnabrechnungen, den früheren und den aktuellen Arbeitsvertrag sowie einen Mietvertrag über eine 50 m² große Wohnung übermittelt.

Nach meinem Kenntnisstand ist gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen weder ein Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt noch über angemessenen Wohnraum erforderlich. Diese Rechtsauffassung wird durch zahlreiche Gerichtsurteile gestützt, unter anderem:

BVerwG, Urteil vom 30.03.2010 – 1 C 8.09

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 – 11 S 1991/10

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2011 – OVG 3 M 63.10

BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 – 1 C 37.16

Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage:
Handelt es sich bei der Forderung nach 12 Lohnabrechnungen im Rahmen des Ehegattennachzugs zu einem deutschen Staatsbürger um eine rechtlich zulässige Anforderung – und darf der Antrag abgelehnt werden, nur weil ich keine 12 Lohnabrechnungen vorgelegt habe, obwohl ein aktuelles Arbeitsverhältnis und alle relevanten Unterlagen bereits eingereicht wurden?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Ünterstützung und Ihr Verständnis

Mitfrwundlichen Grüßen

R

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @RZQ00  
danke für deine Frage hier im Forum!

Zuerst möchte ich dich darauf hinweisen, dass wir im Forum keine rechtliche Beratung anbieten können. Dafür wende dich bitte an eine Anwaltskanzlei.

In der Regel wird beim Familiennachzug zu Deutschen - wie du bereits sagst - kein Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung erfragt. 
Das steht zum Beispiel hier:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung
Es kann aber sein, dass die Ausländerbehörde diese Informationen abfragt. Vielleicht klärt es sich mit einer Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiter:in?

Insgesamt ist der Nachzug erleichtert und es sind Nachweise von Wohnraum oder Einkommen nicht zwingend notwendig. Ein A1-Sprachnachweis der nachziehenden Person muss jedoch weiterhin vorgelegt werden.
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…

Viele Grüße
Daniela

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