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wikarth
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Sonstige

Schwerbehindertenausweis aus EU/EWR

Hallo, ich bin Norweger und habe hier ein Schwerbehindertenausweis. Es gilt auch für den EU/EWR-Länder. Wie kann ich meine Behinderung bestätigen bei Aufenhalt bzw in Deutschland, wenn es kein gemeinsame Ausweis gibt ? 

Wer soll ich fragen ? Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Mfg, Øyvind Heitmann 

4 Kommentare

Antworten (4)

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Barbara Stasiak_Community Manager
Hallo @wikarth , vielen Dank für deine Frage. In Deutschland gibt es eine Stelle, an der der Schwerbehindertenausweis in mehreren Sprachen ausgestellt wird: https://www.zbfs.bayern.de/ Möglicherweise gibt es in Norwegen auch eine solche Stelle, damit du den Ausweis in Deutschland einfacher vorzeigen kannst. In diesem Fall benötigst du eine norwegische Beratungsstelle: https://nhf.no/english/ Wenn du in Deutschland Beratung brauchst, findest du hier einen Link zu passenden Beratungsstellen: https://handbookgermany.de/de/special-needs#faq_599. Bitte gib mir Bescheid, falls du weitere Fragen hast. Beste Grüße Barbara PS: Hallo , hast du ein paar Tipps zu diesem Thema?
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Veli Filar
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Hallo @wikarth , Hallo Barbara, Ich würde anraten, beim zuständigen Versorgungsamt des Bundeslandes in Deutschland anzufragen, wo Sie wohnen. Wenn es eine Anerkennung oder Umrechnungsfaktoren geben sollte, dann kennen sie diese besser als jeder andere. Und wenn es eine Neubegutachtung nach der deutschen Rechtssprechung geben sollte, dann kennen und sie das auch besser, als jeder andere. Mit freundlichen Grüßen Veli Filar
wikarth
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Hallo @Veli Filar ! Ich wohne nicht in Deutschland, aber in Norwegen. Die Frage ist wie soll ich meine Rechte als Behinderten bestätigen wenn ich in Deutschland bin. MfG Øyvind Heitmann
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Veli Filar
Sehr geehrte/r yvind Heitmann, Entschuldigung die späte Rückmeldung, ich konnte einige Zeit nicht arbeiten. ich werde jetzt auch die kommende Woche nicht erreichbar sein, aber ich hoffe, Sie unterstützen zu können. Zu Ihrer Frage: Welche Rechte als behinderter Menschen, möchten Sie in Deutschland bestätigt haben? Damit wir näher darauf eingehen können.... Wenn Sie vorübergehend nach Deutschland kommen (z.B. Urlaub, Kur, Besuch) haben Sie die Rechte in Deutschland, ähnlich bestimmt wie in Norwegen. Wenn Sie einen gültigen blauen Parkausweis haben, für Parkerleichterung, ist dies europaweit vereinheitlicht. Dann können Sie genauso einen Behindertenparkplatz benutzen wie jeder andere auch. Mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es auch bestimmt Nachlässe bei Kurtaxen, die in den Hotels (Unterkünften) verlangt werden. Wenn Sie zu Arbeitszwecken und/oder längeren Aufenthalten nach Deutschland kommen, dann ist wiederum als Ansprechpartner, das zuständige Versorgungsamt, des Bundeslandes in Deutschland, in dem Sie dann wohnen, der beste Anprechpartner. Ich freue mich auf Ihre Frage und Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen Veli Filar
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