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alwayscoolmaster

Subsidiär Familiennachzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

 Ich habe eine Frage es geht um Familiennachzug. Ich habe einen Freund. Er hat eine Niederlassungserlaubnis nach Paragraph 26 Abs. 3 Satz eins. Die Niederlassungserlaubnis wurde auf Basis, dass er  subsidärSchutz anerkannt wurde, erteilt bekommen.


 seine Frau hat einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Islamabad. Meine Frage ist jetzt auf welcher rechtlichen Grundlage  entschieden. Er hat ja nach Paragraph 26 Absatz Dreisatz eins. Die Niederlassungserlaubnis gilt hier die Familienzusammenführung nach Paragraph 36 d.h. die Familienzusammenführung erfolgt nach Ermessen der  Ausländerbehörde und er hat keinen Rechtsanspruch.


 Oder kann in diesem Fall nach Paragraph 27 und 30 AufenthG angewendet wo er einen Rechtsanspruch hat auf die Familienzusammenführung hat.

Hat jemand Erfahrung  in der Praxis aussieht und würde es Sinn machen, dass er seinen Aufenthaltstitel ändert und zwar nach Paragraph 26 Abs. 4 wo man einen Rechtsanspruch auf  hat. 

 danke für hilfreiche Antworten.

1 Kommentare

Antworten (1)

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My__Community_Managerin

Willkommen im Forum und vielen Dank für deine Frage!

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Für eine verbindliche Einschätzung solltet ihr euch bitte an eine rechtliche Beratungsstelle wenden.

Lass mich zusammenfassen, was ich aus deiner Nachricht verstanden habe: Dein Freund hatte zuvor subsidiären Schutz und besitzt nun eine Niederlassungserlaubnis – herzlichen Glückwunsch dazu!
Möglicherweise gibt es hier eine Verwechslung der Paragraphen. Laut Gesetz wird eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 nur erteilt, wenn zuvor ein Schutzstatus als Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1) oder mit Flüchtlingsanerkennung (§ 25 Abs. 2) bestand. Bei subsidiärem Schutz erfolgt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis normalerweise nach § 26 Abs. 4.

Allerdings ändert dies nichts an der grundsätzlichen Situation: Da dein Freund eine Niederlassungserlaubnis besitzt, besteht bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf den Familiennachzug seiner Kernfamilie (Ehepartner:in sowie minderjährige, unverheiratete Kinder). Weitere Details dazu findet ihr auf Handbook Germany.

Ihr könnt euch während des Prozesses von einer Migrationsberatung begleiten lassen. Auf der BAMF Website könnt ihr nach einer Beratungsstelle in eurer Nähe suchen. Falls ihr mir euren Wohnort nennt, unterstütze ich euch auch gerne bei der Suche.
Viel Erfolg und meldet euch gerne, wenn ihr weitere Fragen habt!

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