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Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich veranstalte derzeit den Familiennachzug.
Meine Frau lebt in Dubai und ich lebe in Deutschland.
Wir haben die Ehe in Syrien durch eine Vollmacht geschlossen.
Muss die Vollmacht in dem Fall mit den anderen Unterlagen bei der Botschaft in Dubai eingereicht werden?
Liebe Grüße
Sa
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @saeedalsab , danke für deine Frage. Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs musst du Nachweise der Eheschließung vorliegen. Dazu müssen alle öffentlichen Urkunden in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden: https://uae.diplo.de/ae-de/service/05-VisaEinreise/-/2491418 Die Familienzusammenführung kann lange dauern und ein kompliziertes Verfahren sein. Deshalb schlage ich vor, dass du dich von Binationaler Partnerschaften beraten lässt: https://www.verband-binationaler.de/beratung Sie können dir während des gesamten Verfahrens behilflich sein und mit dir alle Unterlagen durchgehen, um sicherzustellen, dass dein Antrag alle erforderlichen Unterlagen in der richtigen Form enthält. Du kannst auch gerne im Forum um Rat fragen, z.B. schaue, ob andere ähnliche Fragen oder Themen hatten und schreibe deine Fragen darunter + die Person taggen (mit @) Beste Grüße Barbara