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noelbrk
Aktualisiert:
Wohnen & Umzug

Wohnsitzbeschränkung Aufhalt nach 19d 1a

Hallo 

 

Ich bin  Noel . Darf ich man eine Zustimmung vom Ausländeramt um das Bundesland zu wechsel? D.h Das  umziehenvon Bayern nach NRW(Aachen) ? Ich habe schon eine Wohnung und ein Arbeitsvertrag in Aachen.

 

VL

Noel

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @noelbrk danke für deine Frage. Nach Erhalt eines Aufenthaltstitels gilt die Wohnsitzauflage für maximal weitere drei Jahre. Oft steht im (grünen) Zusatzblatt zur Plastikkarte, ob man eine Wohnsitzauflage hat. Es ist richtig, dass du diese Änderung offiziell abklären musst. In der Regel muss für den Umzug auch ein Grund genannt werden. In deinem Fall ist es die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. . Es gibt die Möglichkeit, die Streichung/ Aufhebung der Wohnsitzauflage nach §12a AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Dabei sollte auch der neue Arbeitsvertrag vorgelegt werden. . Für den Antrag auf Streichung/ Aufhebung der Wohnsitzauflage kannst du dir Unterstützung von einer Beratungsstelle der Migrationsberatung für Erwachse (MBE) suchen. Hier findest du mit Eingabe der Postleitzahl (PLZ) die nächste Beratungsstelle: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ . Melde dich gerne bei weiteren Fragen oder wenn du Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle brauchst. . Viele Grüße Daniela
noelbrk
Auf meinem Zusatzblatt steht es keine Wohnsitzbeschränkung . Die nebenstimmung besagt nur dass ich für 2 jahre in meinem Beruf beschäftigt sein muss .
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Daniela_Community Managerin
Hallo @noelbrk super, dann hast du wahrscheinlich keine Wohnsitzauflage, da du deinen Lebensunterhalt selbst sicherst. Ein Wechsel der Beschäftigung ist möglich. Kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, damit sich jemand deine Situation noch einmal genau anschauen kann. Alles Gute und viel Erfolg beim neuen Job. Viele Grüße Daniela
noelbrk
Aber vielen dank fürs Kommentar
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