Afghanistan - Ehemalige Ortskräfte (Ortskräfteverfahren)

Im Zusammenhang mit dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan im Jahr 2021 wurde die Sicherheit der deutschen Ortskräfte zu einem wichtigen Thema. Viele von ihnen liefen und laufen weiterhin Gefahr, aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit westlichen Streitkräften, Behörden und Hilfsorganisationen, von den Taliban verfolgt oder bedroht zu werden. Deshalb gibt es in Deutschland und anderen westlichen Ländern Bestrebungen, diese Ortskräfte sowie ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Das gilt besonders nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021. Auf der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung heißt es beispielsweise: „Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung für Ihr ehemaliges Auslandspersonal in Afghanistan.“
Ehemalige Ortskräfte können über das sogenannte Ortskräfteverfahren evakuiert werden. Nach der Einreise erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 Satz 2 AufenthG.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir sie hier veröffentlichen. Weitere Themen, wie das Bundesaufnahmeprogramm und den Familiennachzug finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Afghanistan - Aktuelle Informationen“. Alle Informationen stellen wir auch in Farsi/Dari (فارسی/دری) und Pashto (پښتو) zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie ein Angebot erhalten, eine Aufnahmezusage oder ein Visum zu kaufen, handelt es sich um Betrug. Aufnahmezusagen erteilt ausschließlich die Bundesregierung, Visa werden nur durch die deutsche Botschaft vergeben.
Beachten Sie: Löschen Sie für Sie gefährliche Posts in Ihren sozialen Netzwerken, z. B. Fotos, die Sie mit der Bundeswehr zeigen.
Was muss ich wissen?
Wer ist eine ehemalige Ortskraft?
Ehemalige Ortskräfte sind afghanische Mitarbeiter*innen, die zwischen 2013 und 2021 direkt für die deutsche Bundeswehr oder deutsche Institutionen in Afghanistan gearbeitet haben. Das gilt in der Regel auch für Mitarbeiter*innen des GIZ, der KfW, PCP, aber auch für Mitarbeiter*innen von deutschen politischen Stiftungen und deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Dazu gehören sowohl Übersetzer*innen als auch andere Angestellte, die in verschiedenen Bereichen wie Logistik, Verwaltung oder Technik tätig waren.
Ich bin eine Ortskraft. Warum konnte ich bisher nicht ausreisen?
Der Prozess, durch den afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen können, ist sehr komplex und von vielen Faktoren abhängig. Einige Ortskräfte konnten erfolgreich nach Deutschland ausreisen, während andere abgelehnt wurden – auch in Fällen, in denen die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Einschätzung kam, dass es sich um potenziell gefährdete Personen handelt. Andere ehemalige Ortskräfte schafften es nicht, aus Afghanistan zu fliehen.
Zu Beginn der Evakuierungsbemühungen im Jahr 2021 gab es eine breite politische Unterstützung und eine allgemeine Bereitschaft, afghanische Ortskräfte und gefährdete Personen nach Deutschland zu bringen. Doch im Laufe der Zeit änderten sich die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, was den gesamten Prozess beeinflusste. Gründe dafür waren:
1. Bürokratische Hürden: Der Nachweis der Zusammenarbeit mit deutschen Stellen war oft schwierig, und bürokratische Verzögerungen verhinderten eine rechtzeitige Ausreise, besonders als die Taliban Kabul übernahmen.
2. Sicherheitslage: Der schnelle Fall der afghanischen Regierung und die chaotische Evakuierung erschwerten den Zugang zum Flughafen. Viele Ortskräfte und ihre Familien konnten aufgrund der Gefährdung durch die Taliban nicht rechtzeitig fliehen.
3. Ablehnungen: Anträge wurden oft abgelehnt, weil nicht alle Kriterien erfüllt waren oder aufgrund politischer Erwägungen.
4. Unzureichende Vorbereitung: Die deutschen Behörden waren durch den plötzlichen Anstieg der Anträge überfordert, und die Kommunikation war oft unklar oder verzögert.
5. Politische Veränderung: Die öffentliche Meinung und politische Haltung gegenüber Migration änderten sich im Laufe der Zeit. Negative Medienberichte über Kriminalität und sicherheitsrelevante Bedenken verstärkten die Ablehnung gegenüber weiteren Geflüchteten, was die Aufnahme erschwerte.
Insgesamt führte die Kombination aus bürokratischen, politischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen dazu, dass viele Ortskräfte nicht erfolgreich nach Deutschland ausreisen konnten.
Wie viele ehemalige Ortskräfte sind bisher nach Deutschland eingereist?
Laut Auswärtigem Amt, konnten insgesamt über 20.600 Ortskräfte einschließlich ihrer Familienangehörigen nach Deutschland einreisen (Stand: Januar 2025).
Beispielsweise hat das BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) angegeben, dass mehr als 2.700 ihrer ehemaligen Mitarbeiter*innen nach Deutschland eingereist sind. Zusammen mit ihren Familienmitgliedern ergibt dies eine Gesamtzahl von über 12.500 Personen (Stand: Februar 2025). Diese Zahl bezieht sich speziell auf die Ortskräfte, die im Rahmen der deutschen „Entwicklungszusammenarbeit“ tätig waren. Sie sind Teil der insgesamt 20.600 eingereisten Personen (Ortskräfte einschließlich ihrer Familienmitglieder).
Sind immer noch Ortskräfte in Afghanistan?
Ja, es gibt nach wie vor ehemalige afghanische Mitarbeiter*innen, die für Deutschland in Afghanistan gearbeitet haben und sich weiterhin in Gefahr befinden. Trotz der Bemühungen der Bundesregierung, viele in Sicherheit zu bringen, haben nicht alle die versprochene Unterstützung erhalten. Einige warten noch auf ihre Aufnahme oder konnten aufgrund bürokratischer Hürden nicht ausreisen.
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 gerieten viele afghanische Ortskräfte in eine schwierige Lage. Ihnen wurde geraten, sich bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu melden, um eine Aufnahmezusage oder ein Visum zu erhalten. Doch viele dieser Arbeitgeber, insbesondere deutsche Institutionen, existieren nicht mehr oder sind nicht mehr in Afghanistan tätig. Auch aufgrund der unsicheren Lage können sie es nicht riskieren, sich bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu melden.
Zudem wurden viele als „Vertragsarbeiter“ oder „lokale Mitarbeiter“ eingestuft, was ihren Zugang zu den Aufnahmeverfahren erschwert. Dadurch haben viele, die durch ihre Arbeit mit Deutschland in Gefahr geraten sind, keinen Zugang zu den Schutzmaßnahmen.
Das Thema bleibt komplex. Viele Betroffene berichten, dass sie sich im Stich gelassen fühlen. Sie glauben, Deutschland habe nicht alle, die Hilfe benötigten, ausreichend unterstützt. Es gibt weiterhin Forderungen von Betroffenen, Politiker*innen und aus der Zivilgesellschaft, dass die Bundesregierung mehr tun müsse, um ihr Versprechen einzulösen und die Menschen in Sicherheit zu bringen.
Ich habe mich bisher nicht bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gemeldet. Kann ich das noch tun?
Ja. Ortskräfte, die für eine deutsche Behörde (z.B. das Entwicklungsministerium, GIZ, etc.) oder das deutsche Militär oder die deutsche Polizei gearbeitet haben, sollten eine sogenannte Gefährdungsanzeige bei Ihrem früheren Arbeitgeber stellen. Das ist eine Meldung, dass Sie gefährdet sind und (mit Ihrer Familie) nach Deutschland ausreisen möchten. Bitte beachten Sie: Sie können nur Ihre Kernfamilie mitnehmen. Das sind Ihr*e Ehepartner*in und minderjährige Kinder, sowie in Ausnahmefällen Ihre ledigen Kinder über 18 Jahre.
Falls Sie keine E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers haben, finden Sie hier E-Mail-Adressen großer Arbeitgeber (Angabe der E-Mail Adressen ohne Gewähr):
- Auswärtiges Amt: okv@kabu.auswaertiges-amt.de
- GIZ: okv-afghanistan@giz.de
- Entwicklungszusammenarbeit: okv@bmz.bund.de
- Verteidigungsministerium / Bundeswehr: RSMESEinsWVStOKV@bundeswehr.org
In der Gefährdungsanzeige müssen Sie unbedingt folgende Informationen nennen:
- Namen aller Personen
- Geburtsdaten
- Passnummern
- Staatsangehörigkeit
- Ihre E-Mail-Adresse und / oder Handynummer
Wichtig: Um eine reibungslose Registrierung möglich zu machen, werden bei Kontaktaufnahmen mit der Bundeswehr für Anfragen von ehemaligen Bundeswehrangehörigen (Ortskräfte), diese Informationen benötigt:
- Ihre Registriernummer (91-xx-xx-xxx)
- Scan des Arbeitsvertrages und der Kündigung bzw. des Aufhebungsvertrages
- Kopie des Reisepasses oder eTazkera / Tazkera
- Aktueller Wohnort
- Telefonnummer
Schreiben Sie auch, wo Sie wann gearbeitet haben und beschreiben Sie die Gefahr, in der Sie und Ihre Familie sind.
Was passiert, nachdem ich eine Gefährdungsanzeige gestellt habe?
Für die Betreuung von Ortskräften sind weiterhin die ehemaligen Arbeitgeber verantwortlich. Nachdem Sie dort eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, wird Ihr Antrag geprüft.
Wenn Sie die Kriterien erfüllen und eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten können, bekommen Sie eine Antwort. Das kann etwas dauern. Falls Sie keine Antwort zur Aufnahmezusage bekommen, sollte sie sich direkt an ihren ehemaligen Arbeitgeber wenden. Beachten Sie aber, dass eine Aufnahmezusage nur möglich ist, wenn das Arbeitsverhältnis nicht vor dem Jahr 2013 beendet wurde.
Das Auswärtige Amt arbeitet mit einem externen Dienstleister zusammen, um die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften zu erleichtern, die eine Gefährdungsanzeige eingereicht haben. Dieser Dienstleister verwendet die Domain @threatno.org und ist zuständig für das Abfragen der notwendigen Daten und Dokumente.
Nach der Aufnahmezusage durch die Bundesregierung, können Sie ein Visum beantragen. Beachten Sie: Für das Visumverfahren ist ausschließlich die Deutsche Botschaft Islamabad, Pakistan, zuständig.
Falls Sie die Kriterien erfüllen, aber keine Antwort bekommen, können Sie auch eine*n Fachanwält*in für Migrations- und Asylrecht in Deutschland beauftragen. Dafür müssen Sie aber Geld bezahlen. Anwält*innen oder Beratungsstellen in Deutschland finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Suchen Sie nach Migrationsrecht, Asylrecht, Rechtsberatung, Aufenthaltsrecht oder Asyl.
Ich habe vor 2013 für eine deutsche Behörde gearbeitet. Kann ich eine Aufnahmezusagen bekommen?
Wenn Sie vor 2013 für eine deutsche Behörde, Organisation oder das deutsche Militär gearbeitet haben, können Sie sich auch bei Ihrem früheren Arbeitgeber melden und Ihre Gefährdung anzeigen. Ihre Chancen eine Aufnahmezusage zu bekommen sind aber sehr gering bis unmöglich. Die Bundesregierung ist aktuell nur bereit, diejenigen Ortskräfte aufzunehmen, die auch nach 2013 für Deutschland gearbeitet haben.
Ich habe für ein Sub-Unternehmen einer deutschen Behörde gearbeitet. Kann ich eine Aufnahmezusage bekommen?
Wenn Sie nicht direkt bei einer deutschen Behörde gearbeitet haben, sondern für ein Sub-Unternehmen, das mit einer deutschen Behörde zusammengearbeitet hat, sind Ihre Chancen auf eine Aufnahme in Deutschland leider sehr gering bis unmöglich. Laut unseren Informationen ist eine Aufnahme nach Deutschland für diese Personengruppe nur in Einzelfällen möglich. Wenn Sie es versuchen möchten, müssen Sie sich bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber und der Behörde melden, für die Ihr Arbeitgeber tätig war.
Ich bin in Deutschland. Kann jetzt meine Familie nachkommen?
Wenn Sie bereits in Deutschland sind, können Sie NICHT nachträglich eine Aufnahmezusage für Ihre Familie bekommen. Sie haben die Möglichkeit Familiennachzug zu beantragen. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite „Afghanistan - Familiennachzug“.
Ich bin in Deutschland. Wo kann ich mich mit anderen Ortskräften austauschen und Unterstützung bekommen?
Wenn Sie ehemalige Ortskraft und bereits in Deutschland sind, gibt es zum Beispiel das Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e. V. Der Verein ist in allen Bundesländern aktiv und bietet Möglichkeiten zum Austausch zwischen ehemaligen Ortskräften. Außerdem gibt es Unterstützung in den Bereichen Aufenthalt, Arbeit und Ankommen in Deutschland.
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