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Anforderungen zum Erhalt einer erneuten Aufenthaltserlaubnis
Ein Asylberechtigter mit § 25b AufenthG muss wg. Ablauf des Titels einen Neuantrag stellen. Grund war, dass ein minderjähriges Kind in seinem Haushalt war. Dies ist jetzt nciht mehr der Fall. Allerdings lebt er jetzt länger als 8 Jahre (seit 2013) in Deutschland. Kann er denselben Aufenthaltstitel wieder beantragen und wenn ja, welche Nachweise muss er erbringen. Vor allem über ausreichende Einnahmen zum Lebensunterhalt. Reichen dazu Kontoauszüge, um den Nachweis von Einnahmen zu erbringen oder ist eine Steuererklärung erforderlich?
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