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Migration

Alles zu Visa, Aufenthalt und Einbürgerung 

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Beiträge im Forum zu „Visa & Aufenthalt“

Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Hallo,

ich brauche dringend euren Rat und eure Erfahrungen! Wir sind gerade in einer ziemlich verfahrenen Situation mit der Ausländerbehörde und wissen nicht mehr weiter.

Kurz zu uns: Ich bin Gastwissenschaftler mit Aufenthaltsgenehmigung, und seit dem 2. Mai ist meine Familie (Frau und Kinder) mit mir nach Deutschland gekommen. Wir haben von Anfang an alles als Familie geplant und durchgeführt: Visumsantrag in Ausland (dort wurde uns gesagt, Familiennachzug in Deutschland beantragen), Anmeldung (ein Termin für alle), und auch eine erst Termin bei der Ausländerbehörde (ABH) habe ich so gebucht, in der Annahme, dass wir als Familie gemeinsam bedient werden.

Das Problem: Unser Termin bei der ABH war erst am 17. Oktober, obwohl ich den Termin bereits am 16. Mai gemacht hatte. Ich ging davon aus, der Termin sei für die ganze Familie, genau wie bei der Anmeldung im Rathaus. Leider wurde ich aber erst über 150 Tage nach meiner Anfrage bedient, und dann hieß es: Der Termin ist nur für MICH!

Der Sachbearbeiter meinte dann, ich müsste für jedes Familienmitglied einen separaten Antrag stellen. Er schlug vor, dass wir einfach neue Anträge stellen, die dann über eine Fiktionsbescheinigung genehmigt würden, da meine Aufenthaltsgenehmigung ja bereits geklärt ist. Wir haben das befolgt. Der Antrag für meine Familie wurde erst am 20. Oktober gestellt, weil der Beamte uns dazu geraten hat.

Jetzt kommt das Dilemma: Diese Vorgehensweise hat laut unserem Verständnis (und auch nach einem Gespräch mit einem Juristen) dazu geführt, dass meine Familie jetzt automatisch die Aufenthaltsdauer überschritten hat!

Unsere Situation und was wir bisher gemacht haben:

  • Wir haben in gutem Glauben gehandelt und immer die Anweisungen befolgt.
  • Wir haben uns an die deutsche Botschaft in Ausland gewandt, die uns zurück an die Ausländerbehörde Deutschland verwiesen hat. Dort liegt die Zuständigkeit.
  • Wir möchten auf § 5 Absatz 2, Satz 2 Aufenthaltsgesetz plädieren, wonach von der Visumspflicht abgesehen werden kann, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Unsere besonderen Umstände:

  • Familienzusammenhalt: Wir denken und handeln als Familie. Eine Reise nach Ausland, um Formalitäten zu erledigen, würde zur Trennung der Familie führen und ist kaum zumutbar.
  • Kinder und Integration: Unsere Kinder haben sich über Monate in Deutschland eingewöhnt, lernen Deutsch und gehen zur Schule. Eine Unterbrechung wäre katastrophal, selbst wenn sie mit Visum zurückkämen.
  • Forschung: Ich bin mitten in meiner wichtigen Forschungsarbeit und eine Trennung von meiner Familie ist keine Option.
  • Rückreise geplant: Unsere Rückflugtickets für den 26. Juli 2026 sind bereits letztes Jahr gekauft worden.

Wir haben eine juristische Ausbildung (waren Anwälte in Ausland) und wissen, wie langwierig solche Verfahren sein können. Wir möchten einfach eine Lösung finden, um unsere Situation zu klären und unseren Aufenthalt bestmöglich zu beenden. Es ist nicht unser erster Besuch in Deutschland, und wir möchten nicht, dass es der letzte ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Ratschläge, wie wir die Argumentation nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG am besten vorbringen können oder welche Schritte wir jetzt unternehmen sollten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! 

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luizphillipus

R.A

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin im Jahr 2019 nach Deutschland gekommen und habe einen Asylantrag gestellt.  
Diesen Asylantrag habe ich vor einigen Monaten beendet.

Zurzeit mache ich eine Berufsausbildung zum Anlagemechaniker.  
Ich bin im dritten Lehrjahr.

Ich möchte meinen Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig sichern.  
Deshalb möchte ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG (Ausbildung) beantragen.

Bitte teilen Sie mir mit,  
Wie kann ich es machen und welche Unterlagen ich dafür brauche  
und wie ich einen Antrag stellen kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen  

R.A

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Rach

Sperrkonto für Besuchervisum

Ich möchte meine kenianische Freundin (27) mit einem Besuchervisum und einer Verpflichtungserklärung nach Deutschland einladen. Das Ausländeramt sagte, dass ich dazu ein Sperrkonto anlegen muss. Bei welchen Banken geht das?

Meine Sparkasse macht es nicht! Und die Fintiba (online Bank) funktioniert nicht.

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Rolli

Beiträge im Forum zu „Einbürgerung“

Untätitigkeitsklage

Hallo zusammen,
ich besitze eine Niederlassungserlaubnis, bin Student und arbeite teilzeit. Seit August 2025 habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Vor der Abgabe habe ich den Antrag mehrfach auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Seitdem habe ich jedoch keine Rückmeldung von der Behörde erhalten. Daraufhin habe ich der Behörde eine Frist bis zum 19. Februar zur Entscheidung über meinen Antrag gesetzt. Nach einem telefonischen Gespräch mit meinem Sachbearbeiter teilte dieser mit, dass der Antrag voraussichtlich nicht bis zum 19. Februar bearbeitet werden kann und die Bearbeitung erst im Sommer erfolgen wird.

Problematisch ist, dass keine schriftliche Mitteilung seitens der Behörde erfolgt. Nach Aussage des Sachbearbeiters würde in meinem Fall eine Untätigkeitsklage wenig Sinn machen, da die Gerichte die Belastung der Behörde kennen. Ich befürchte, dass die Einbürgerung durch eine Untätigkeitsklage länger dauern würde, da ich diese beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht einreichen müsste.

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar für Ihren Rat, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen sollte

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joni2025

Einbürgerung

Hallo,

ich lebe seit fast 10 Jahren in Deutschland.

Ich habe den Einbürgerungstest bereits bestanden und arbeite fest als Lokführer.

Zurzeit habe ich eine Aufenthaltserlaubnis und besitze noch einen ausländischen Pass.

Habe ich unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf die deutsche Einbürgerung?

Falls ja, welche nächsten Schritte muss ich unternehmen und welche Unterlagen werden benötigt?
 

Vielen Dank im Voraus.


 

 

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shibbu25

Aufenthaltstitel

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich mache mir Sorgen weil ich nicht schon die Trennung gemeldet hatte, da mir nicht bewusst war,  dass ich es melden muss. Mein Titel wurde dadurch nun nicht geändert? Kann das nun Probleme machen?

 

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Jule25

Beiträge im Forum zu „Fachkräfte“

Aufenthaltsrecht - Arbeitgeberwechsel Blaue Karte

Hallo,

ich bin im Besitz einer blauen Karte seit 18 Monaten (ab 01.05.2024). Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt und ABH einen Antrag gestellt um mein Zusatzblatt angepasst zu bekommen. Im Zusatzblatt steht, ich darf nur bei Arbeitgeber 1 arbeiten. Es ist schon mehr als 30 Tage vergangen und ABH hat keine Rückmeldung gegeben. (Binnen 30 Tage kann ABH den Wechsel ablehnen denke ich). Darf ich mit diesem Zusatzblatt weiterhin bei Arbeitgeber 2 arbeiten? Ich starte in der neuen Position in einem Monat erst.

Danke!

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vernerwill

Niederlassungserlaubnis als Fachkraft

Hallo Liebe Community,

ich bin seit Mai 2022 in Deutschland. Ich bin hier als Au Pair gekommen, dann habe ich vom Juni 2023 bis August 2024 einen BFD (§ 19c Abs. 1) gemacht und schließlich habe ich ab September 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft (§ 18b AufenthG) bekommen. Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis (NE) als Fachkraft nach 3 Jahren beantragen, das würde ich nächstes Jahr machen.

Ich weiß, die Zeit als Au Pair zählt nicht, weil ich keine Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet habe. Allerdings bezahle ich ab Juni 2023 (BFD) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, ich würde im Juli 2026 die 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllen.

Meine Frage wäre: Kann ich mit dieser Zeit bereits 2026 die Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss ich warten, bis ich 36 Monate im Besitz des Aufenthaltstitels nach § 18b bin? Dann könnte ich nur erst im September 2027 die NE beantragen.

Nur zur Info: Ich kenne die anderen Voraussetzungen, mir ist nur nicht ganz klar, wie die Berechnung vom Aufenthalt in Deutschland ist, um die NE zu erhalten.

Ich danke euch im Voraus.

Liebe Grüße

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Majo

Documents Anerkennung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich gerne erkundigen wie kann man jemanden aus Afghanistan der Apotheker 4 Jahre studiert hat nach Deutschland holen? 
Dafür brauche ich Hilfe 

Danke 

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Rasoli

Beiträge im Forum zu „Sonstige“

Verlängerung des Aufenthaltstitels

Wie kann ich mein Aufenthalt verlängern 

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Senego90

Bürgergeld und Kindergeld

Es hat sich eine schwierige Situation mit meiner Mutter entwickelt. Ich bin 17 Jahre alt und komme aus der Ukraine. Ich bin in Deutschland nach §24 registriert und muss wissen, wie viel Geld mir Deutschland auszahlt, weil meine Mutter mir das nicht sagt und das ganze Geld für sich behält. Im Internet gibt es keine genaue Information. Danke.


 

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Мише

Crossroads: Unterstützung für Geflüchtete mit Behinderungen

Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.

Bist du geflüchtet und hast eine Behinderung? Oder hat ein Familienmitglied von dir eine Behinderung? Möchtest du dich über deine Rechte in Deutschland informieren? Hast du Fragen zur Anerkennung deiner Behinderung? Oder wie du Pflegeleistungen beantragen kannst? Suchst du nach einer passenden Beratungsstelle in deiner Nähe?

Wir unterstützen Geflüchtete mit Behinderungen und ihre Familien mit Beratung​ und Informationen.

Wir bieten eine telefonische Erst- und Orientierungsberatung. Darüber hinaus findest du auf unserer mehrsprachigen Informationsplattform wichtige Informationen rund um das deutsche Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen.

Melde dich gerne bei uns!

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Crossroads_HandicapInternational

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