Hallo,
ich brauche dringend euren Rat und eure Erfahrungen! Wir sind gerade in einer ziemlich verfahrenen Situation mit der Ausländerbehörde und wissen nicht mehr weiter.
Kurz zu uns: Ich bin Gastwissenschaftler mit Aufenthaltsgenehmigung, und seit dem 2. Mai ist meine Familie (Frau und Kinder) mit mir nach Deutschland gekommen. Wir haben von Anfang an alles als Familie geplant und durchgeführt: Visumsantrag in Ausland (dort wurde uns gesagt, Familiennachzug in Deutschland beantragen), Anmeldung (ein Termin für alle), und auch eine erst Termin bei der Ausländerbehörde (ABH) habe ich so gebucht, in der Annahme, dass wir als Familie gemeinsam bedient werden.
Das Problem: Unser Termin bei der ABH war erst am 17. Oktober, obwohl ich den Termin bereits am 16. Mai gemacht hatte. Ich ging davon aus, der Termin sei für die ganze Familie, genau wie bei der Anmeldung im Rathaus. Leider wurde ich aber erst über 150 Tage nach meiner Anfrage bedient, und dann hieß es: Der Termin ist nur für MICH!
Der Sachbearbeiter meinte dann, ich müsste für jedes Familienmitglied einen separaten Antrag stellen. Er schlug vor, dass wir einfach neue Anträge stellen, die dann über eine Fiktionsbescheinigung genehmigt würden, da meine Aufenthaltsgenehmigung ja bereits geklärt ist. Wir haben das befolgt. Der Antrag für meine Familie wurde erst am 20. Oktober gestellt, weil der Beamte uns dazu geraten hat.
Jetzt kommt das Dilemma: Diese Vorgehensweise hat laut unserem Verständnis (und auch nach einem Gespräch mit einem Juristen) dazu geführt, dass meine Familie jetzt automatisch die Aufenthaltsdauer überschritten hat!
Unsere Situation und was wir bisher gemacht haben:
- Wir haben in gutem Glauben gehandelt und immer die Anweisungen befolgt.
- Wir haben uns an die deutsche Botschaft in Ausland gewandt, die uns zurück an die Ausländerbehörde Deutschland verwiesen hat. Dort liegt die Zuständigkeit.
- Wir möchten auf § 5 Absatz 2, Satz 2 Aufenthaltsgesetz plädieren, wonach von der Visumspflicht abgesehen werden kann, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.
Unsere besonderen Umstände:
- Familienzusammenhalt: Wir denken und handeln als Familie. Eine Reise nach Ausland, um Formalitäten zu erledigen, würde zur Trennung der Familie führen und ist kaum zumutbar.
- Kinder und Integration: Unsere Kinder haben sich über Monate in Deutschland eingewöhnt, lernen Deutsch und gehen zur Schule. Eine Unterbrechung wäre katastrophal, selbst wenn sie mit Visum zurückkämen.
- Forschung: Ich bin mitten in meiner wichtigen Forschungsarbeit und eine Trennung von meiner Familie ist keine Option.
- Rückreise geplant: Unsere Rückflugtickets für den 26. Juli 2026 sind bereits letztes Jahr gekauft worden.
Wir haben eine juristische Ausbildung (waren Anwälte in Ausland) und wissen, wie langwierig solche Verfahren sein können. Wir möchten einfach eine Lösung finden, um unsere Situation zu klären und unseren Aufenthalt bestmöglich zu beenden. Es ist nicht unser erster Besuch in Deutschland, und wir möchten nicht, dass es der letzte ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Ratschläge, wie wir die Argumentation nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG am besten vorbringen können oder welche Schritte wir jetzt unternehmen sollten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!