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Alles zu Visa, Aufenthalt und Einbürgerung 

Übersicht aller Themen

Beiträge im Forum zu „Visa & Aufenthalt“

Niederlassungserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich besitze derzeit eine Niederlassungserlaubnis mit der Anmerkung § 26 Abs. 3 S. 5 i. V. m. § 35 AufenthG. mit blauen Pass Zuvor hatte ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 3 (AsylG).

Auch mit blauen Pass


Meine Frage ist: Falls mein Herkunftsland zukünftig als sicher eingestuft wird, besteht dann die Möglichkeit, dass ich meine Niederlassungserlaubnis verlieren und abgeschoben werden ?Also Syrien


Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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dilo-

Verlängerung meiner Blauen Karte während der Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Blaue Karte EU ist bis Juni 2026 gültig.
Ab März 2026 werde ich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen.

Ich möchte mich erkundigen, welche Unterlagen ich für die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis in dieser Situation einreichen muss.
Besteht in diesem Zusammenhang ein Risiko, dass meine Blaue Karte EU wegen der Elternzeit nicht verlängert wird oder erlischt?

Könnten Sie mir außerdem bitte mitteilen, ab wann ich einen Termin für die Verlängerung bei der Ausländerbehörde buchen sollte?

Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

sar

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Sar

Wechsel von Working Holiday Visum zur Chancenkarte – ist das möglich?

Hallo zusammen,
ich habe derzeit ein Working-Holiday-Visum (§19c AufenthG) und möchte nach Ablauf meines Visums gerne weiterhin in Deutschland bleiben, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen.
Weiß jemand, ob es möglich ist, direkt von einem Working-Holiday-Visum auf die Chancenkarte (§20a AufenthG) zu wechseln?

Als ich versucht habe, den Antrag über das Online-Formular der Ausländerbehörde zu stellen, konnte ich nach der Auswahl von §19c nicht weiterkommen – das System hat eine Arbeitsplatzzusage verlangt, die ich (noch) nicht habe.

Ich habe die Ausländerbehörde (LEA) bereits per E-Mail kontaktiert, aber die Antworten kommen dort erfahrungsgemäß sehr spät, deshalb bin ich unsicher, ob ich rechtzeitig eine Rückmeldung bekomme.
Darum wollte ich hier in diesem Forum nachfragen, ob jemand Erfahrungen oder Informationen dazu hat.

Vielen Dank im Voraus!

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MI3807

Beiträge im Forum zu „Einbürgerung“

Einbürgerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich über die Anforderungen für die deutsche Staatsbürgerschaft informieren. Ich wohne seit 2019 in Deutschland ich habe zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 für zwei Jahre erhalten, dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a für drei Jahre und sechs Monate und derzeit habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b

Meine Frage ist, ob ich mich jetzt für die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben kann und ob die Zeiträume meiner verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse angerechnet werden.

Vielen Dank im Vorau

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Chris777.

Erklärungserwerb

Ich bin im jahre 1974 in Deutschland geboren.Meine Mutter ist Deutsche mein Vater war Türke. Seit 1994 lebe ich in der Türkei. im Jahre 2022 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärungserwerb bekommen. Ich habe 3 söhne,welche in den Jahren 2000,2006 und 2012 in der Türkei geboren sind und so wie ich in der Türkei leben. Können meine Söhne auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bekommen?

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Yasar

Einbürgerung in der Einbürgerung in Probezeit als Student mit Niederlassungserlaubnis

Einbürgerung in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich lebe seit mehr als zehn Jahren in Deutschland und studiere derzeit einen naturwissenschaftlichen Studiengang. Neben dem Studium arbeite ich in einer Teilzeitstelle.

Vor einigen Monaten wurde mir ein Termin zur Antragstellung für diesen Monat mitgeteilt. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Bisher war ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wurde nun vom Einsatzunternehmen übernommen. Dieses setzt jedoch leider eine sechsmonatige Probezeit voraus.

Von der Zeitarbeitsfirma wurde mir ursprünglich mitgeteilt, dass ich die Probezeit bereits nach drei Monaten bestehen würde – dies stellte sich jedoch als falsch heraus. Da ich in den vergangenen Monaten bereits viele aktuelle Unterlagen beantragt und eingereicht habe, möchte ich anfragen, ob eine Einbürgerung auch während der Probezeit möglich ist, zumal ich im Einsatzunternehmen trotz der Probezeit hervorragende Leistungen erbringe. Der neue Vertrag wird für ein Jahr verlängert werden

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joni2025

Beiträge im Forum zu „Fachkräfte“

LKW Fahrer

Ich suche einen  job alles  fahre

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Hamudi

Anfrage zur Gültigkeit meines Aufenthaltstitels §18b während ALG I Bezug

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) und war in den letzten zwei Jahren als Bauingenieur tätig.

Derzeit bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.

Ich möchte sicherstellen, dass mein Aufenthaltstitel während des Bezugs von ALG I weiterhin gültig bleibt.

In Nebenbestimmung steht dass nach zwei Jahren Arbeit jeder Art Arbeit erlaubt ist.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

M t freundlichen Grüßen 

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Tulpe88

Umschulung zur/m Kaufmann/-frau

ich interessiere mich für die Umschulung zur/m Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement an Ihrem Haus.


 

Zu meiner Person: Ich bin 22 Jahre alt, habe zuvor zwei Jahre in der Pflege gearbeitet und befinde mich derzeit seit einem Monat in einer Ausbildung zur Verkäuferin, die ich nicht fortsetzen möchte. Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach §16a.


 

Ich möchte gern prüfen, ob eine Teilnahme an Ihrer Umschulung für mich möglich ist und welche Unterlagen und Voraussetzungen 


 

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lvy

Beiträge im Forum zu „Sonstige“

Anfrage bezüglich Führerschein für ukrainische Staatsbürger

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein Name ist Alexander . Ich bin ukrainischer Staatsbürger, befinde mich jedoch derzeit mit meiner Familie unter vorübergehendem Schutz in der Republik Moldau. Wir planen, zu unseren Verwandten nach Deutschland zu ziehen, und möchten uns daher nach den Regelungen zum Führerschein erkundigen.

Ich besitze einen ukrainischen befristeten Führerschein mit einer Gültigkeit von 2 Jahren, dessen Frist inzwischen abgelaufen ist. Einen Umtausch in der Ukraine konnte ich nicht vornehmen, da ich mich nicht im Land aufhalte.

Daher bitte ich um Auskunft:

  1. Darf ich mit diesem Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen (im Falle einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG)?
  2. Falls nein – welche Schritte müsste ich unternehmen?
  3. Sollte ich in Moldau eine Fahrschule absolvieren und die Prüfung bestehen, könnte ich die moldauische Fahrerlaubnis in den ersten 6 Monaten in Deutschland nutzen. Welche Maßnahmen wären nach Ablauf dieser Frist erforderlich, um weiterhin fahren zu dürfen?

 

 

Für eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander

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Aleksandr56

كرة القدم

Ein marokkanischer Fußballspieler, 23 Jahre alt, ein erfahrener Spieler. Danke. Wir bitten Gott, dass ich zu den Glücklichen gehöre, so Gott will.

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FußballspielerausMarokkoPositioncmAlter23Jahre

Wohnung suchen

Ich brauche Hilfe für  Wohnung zu suchen und  Papieren weiter

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khalid2000

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