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Anfrage zur Gültigkeit meines Aufenthaltstitels §18b während ALG I Bezug
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) und war in den letzten zwei Jahren als Bauingenieur tätig.
Derzeit bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.
Ich möchte sicherstellen, dass mein Aufenthaltstitel während des Bezugs von ALG I weiterhin gültig bleibt.
In Nebenbestimmung steht dass nach zwei Jahren Arbeit jeder Art Arbeit erlaubt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
M t freundlichen Grüßen
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