Anfrage zur Passverlängerung
Hallo zusammen, ich bin mit meinem Mann und meinen zwei Kindern im Juni 2018 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Unser Flüchtlingsstatus wurde vom BAMF anerkannt und wir haben Deutsch auf C1- bzw. B2-Niveau gelernt (Prüfungen absolviert). Wir haben eine Adressregistrierung in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis und einen Blau-Pass. Im Juli 2022 sind wir wegen der Arbeit, die mein Mann gefunden hat, in die USA gezogen und leben seitdem als Familie dort. Meine beiden Kinder gehen hier zur Schule. Wir waren im Sommer 2023 in Deutschland, das heißt, wir sind nach Deutschland ein- und ausgereist.
Ich habe zwei Fragen an Sie, die ich hoffe, dass Sie mir beantworten können:
- Wir möchten unsere Reisepässe verlängern, die im Sommer 2024 ablaufen. Müssen unsere Kinder während dieses Antrags an einer Schule in Deutschland angemeldet sein?
- Können wir während des Passerneuerungsprozesses unsere abgelaufenen Pässe zusammen mit unseren neuen Pässen behalten, da wir aktuelle und gültige US-Visa (Arbeitsvisum und abhängige Visa) haben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie so schnell wie möglich antworten könnten.
Antworten (6)
Ich habe heute einen Antrag auf Verlängerung des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis gestellt. Der Beamte hat nur meinen Reisepassantrag genehmigt und den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Hier ist seine Begründung: "Sie haben Deutschland für 2 Jahre verlassen. Aufgrund des Genfer Abkommens geht nach 2 Jahren die Zuständigkeit für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis an die USA über." Er zeigte mir eine Art Gerichtsentscheidung dazu.
Ich behaupte, dass ich trotz meines Auslandsaufenthalts auch einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen kann, da ich einen gültigen Pass habe. Könnten Sie mir dabei helfen, meine Argumentation zu unterstützen? Ich habe bereits begonnen, einen Anwalt zu suchen und werde den Berater kontaktieren, den Sie mir zuvor empfohlen haben.
Hallo @hguersoy
im Normalfall bleiben Aufenthaltstitel bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten gültig. Danach kann der Aufenthaltstitel widerrufen werden.
Konkret steht im Gesetz noch folgendes:
Im Falle der Ausreise eines Asylberechtigten oder eines Ausländers, dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, erlischt der Aufenthaltstitel nicht, solange er im Besitz eines gültigen, von einer deutschen Behörde ausgestellten Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Der Ausländer hat auf Grund seiner Anerkennung als Asylberechtigter oder der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Anspruch auf erneute Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn er das Bundesgebiet verlassen hat und die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge auf einen anderen Staat übergegangen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr euch in den USA niedergelassen, da ihr dort zur Arbeit und die Kinder zur Schule gehen.
Am besten ihr kontaktiert bei Rückfragen noch einmal eine:n Rechtsanwalt:in.
Viele Grüße
Daniela