zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Ady100
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Arbeit Möglichkeit während Ausbildung

Hallo Frau Daniela,

ich danke Ihnen für Ihre Informationen.

Jetzt mache ich eine Ausbildung (Umschulung). 

Könnte ich eine Möglichkeit für Arbeit (Teilzeit Arbeit) während meiner Ausbildung. Ich bin in der Ausbildung für 40 Stunden pro Woche.

 

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Faire Integration in Schleswig-Holstein
Hallo Ady100, grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Sie neben einer Ausbildung noch arbeiten. Da Sie bereits 40 Stunden in der Woche in Ihrer Ausbildung sind, dürfen Sie maximal weitere 8 Stunden arbeiten. Am Tag dürfen Sie auch nicht mehr als 8 Stunden arbeiten, sodass theoretisch ein Nebenjob nur am Wochenende möglich wäre. Bei Minderjährigen gilt (also für alle unter 18 Jahren), dass Sie lediglich an 5 Arbeitstagen in der Woche arbeiten dürfen, sodass diese meistens kein Nebenjob während der Ausbildung machen können. Außerdem ist es wichtig, dass Sie in Ihren Ausbildungsvertrag reinschauen. In diesem kann manchmal Regelungen zum Nebenjob vereinbart worden sein. Sie müssen dem Ausbildungsbetrieb sagen, dass Sie einen Nebenjob machen wollen und er muss damit einverstanden sein. Zum Schluss könnten es natürlich noch aufenthaltsrechtliche Bedenken geben, hierfür müssten Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde kontaktieren und nachfragen. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie ab einem Einkommen von mehr als 520 Euro (Minijob) mit steuerlichen Abzügen rechnen müssen. Falls Sie momentan Sozialleistungen empfangen, müssen Sie der Behörde, die Ihnen die Sozialleistungen zahlt, über das Einkommen des Nebenjobs informieren. Eventuell verringert sich dann die Höhe der Sozialleistungen. Für eine genauere Beratung können Sie sich gerne an eine Faire Integration Beratungsstelle wenden (https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html). Viele Grüße aus Schleswig-Holstein
Ady100
Herzlichen Dank
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo