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Beiträge im Forum zu „Arbeitssuche & Anerkennung“

Soziale Arbeit

Hallo, meine Freundin hat eine Chancekarte erhalten.

Nach einigen Bewerbungen in der sozialen Arbeit kamen nicht nachvollziehbare Antworten zurück.

Wer kann hier bei dem Thema unterstützen bzw. hat einen Ansprechpartner.

VG

Markus

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Markus

Meine Arbeit Berlin

Guten Tag zusammen,

ich bin nach Deutschland gekommen, weil ich hier meine Abschlüsse, meine Ausbildung und meine Berufserfahrung nutzen möchte. Ich habe fünf Jahre Psychologie studiert und einen Master gemacht. Außerdem habe ich mehr als 2,8 Jahre Erfahrung im Bereich Human Resources (HR).

Trotzdem finde ich in Berlin keine Stelle. Ich habe den Integrationskurs und auch den Sprachkurs gemacht. Mein Deutschniveau ist B1, aber viele Leute sagen mir, dass mein Deutsch viel besser klingt.

Ich bewerbe mich drei bis vier Mal pro Woche – meistens auf HR-Stellen, weil ich darin am meisten Erfahrung habe. Ich werde oft zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, aber am Ende bekomme ich die Stelle nicht.

Als jemand mit HR-Erfahrung verstehe ich, dass man manchmal merkt, dass ein Kandidat nicht gut passt. Aber in meinen Gesprächen fühle ich mich immer wohl, ich verstehe mich gut mit den Gesprächspartnern und bekomme positives Feedback – trotzdem bekomme ich keine Zusage.

Ich habe mich auch auf Stellen in der Psychologie beworben (das ist eigentlich mein Traumjob), aber dort bekomme ich noch weniger Rückmeldungen.

Manchmal frage ich mich: Was mache ich falsch? Ich bin offen, freundlich, verantwortungsvoll und professionell – und trotzdem kommt nichts zurück. Ich dachte, es gibt einen hohen Bedarf an Psycholog:innen in Deutschland. Und wenn ich durch die Straßen gehe, sehe ich, dass psychische Gesundheit ein großes Thema ist – aber nicht jeder hat hier Unterstützung.

Manchmal denke ich, ich sollte einen ganz neuen Weg gehen – vielleicht nicht mehr Psychologie oder HR, sondern z. B. Cybersecurity. Ich habe ein bisschen Erfahrung in diesem Bereich und weiß, dass die Agentur für Arbeit bei den Kosten für Schulungen helfen kann. Vielleicht wäre das ein Bereich, in dem ich wirklich eine Chance hätte?

Was meint ihr? Habt ihr einen Rat für mich?
Ich habe das Gefühl, ich bin in einem endlosen Kreis gefangen.

Vielen Dank fürs Lesen 🌱
 

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WJ

Beratungsanfrage: Visum für Fachkräfte (§ 6 BeschV) und Familiennachzug nach Klärung finanzieller Altlasten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um professionelle Beratung bezüglich meines Einwanderungsprozesses als Fachkraft nach Deutschland zu erhalten. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung meiner aktuellen Situation und meines Vorhabens:

Mein Profil und mein Ziel:

  • Ich bin türkischer Staatsbürger und von Beruf Schweißer.
  • Mein Ziel ist es, gemeinsam mit meiner Ehefrau und unserem Baby als Familie nach Deutschland auszuwandern.
  • Der von mir angestrebte Visumsweg ist eine Arbeitserlaubnis als beruflich erfahrene Fachkraft gemäß § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschV), ohne dass eine formale Anerkennung meiner Berufsqualifikation erforderlich ist.

Meine Qualifikationen:

  • Berufserfahrung: Ich verfüge über 24 Monate nachweisbare Berufserfahrung als Schweißer, die mit dem entsprechenden Berufscode in den türkischen Sozialversicherungsunterlagen (SGK) dokumentiert ist.
  • Berufliche Zertifikate: Ich besitze international gültige Schweißerzertifikate nach DIN-Normen (ISO 9606).
  • Sprachkenntnisse: Ich habe bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und bin dabei, ein offizielles B2-Zertifikat zu erwerben.
  • Arbeitsangebot: Ich habe ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem Unternehmen in Deutschland. Das angebotene Bruttojahresgehalt liegt über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenze für diesen Visumstyp.

Besondere Situation und geplante Lösung:

Ich habe bereits für ein MBA-Studium drei Jahre in Deutschland gelebt. Aufgrund dringender familiärer Gründe musste ich damals kurzfristig in die Türkei zurückkehren. Bei meiner Abreise sind bedauerlicherweise einige finanzielle Verbindlichkeiten offen geblieben. Hierbei handelt es sich um Forderungen der Krankenkasse DAK, des Telekommunikationsanbieters O2 sowie des Fahrrad-Abos. Mir ist bewusst, dass diese Schulden möglicherweise zu einem gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid geführt haben.

Mein Plan ist unmissverständlich: Vor der Beantragung des Visums werde ich sämtliche dieser Verbindlichkeiten, inklusive aller angefallenen Zinsen und Gebühren, vollständig begleichen. Anschließend werde ich mir von allen Gläubigern eine offizielle, schriftliche Bestätigung über den vollständigen Ausgleich der Forderungen ("Erledigungsschreiben") einholen.

Meine konkreten Fragen an Sie:

Nachdem dieser Plan vollständig umgesetzt und alle Schulden nachweislich beglichen sind, stellen sich für mich folgende juristische Fragen:

  1. Besteht nach der vollständigen Begleichung aller Forderungen und mit den offiziellen "Erledigungsschreiben" in der Hand immer noch ein rechtliches Risiko, dass ein Visumsbeamter den Antrag allein aufgrund dieser bereinigten, in der Vergangenheit liegenden Angelegenheit ablehnt?
  2. Ist mein Verständnis des deutschen Verwaltungsrechts korrekt, dass eine Visumsentscheidung auf der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung basieren muss? Demzufolge dürfte eine nachweislich erledigte Angelegenheit keine alleinige Rechtsgrundlage mehr für eine Ablehnung darstellen, korrekt?
  3. Wie empfehlen Sie, diese Situation im Visumantrag darzustellen? Ist eine transparente Vorgehensweise, bei der ich die Situation in einem Anschreiben erkläre und die Erledigungsschreiben als Beweis beifüge, die richtige und sicherste Strategie?
  4. Gibt es bezüglich dieser speziellen Vorgeschichte weitere rechtliche Fallstricke oder besondere Schritte, die ich beachten sollte, um den Erfolg des Visumantrags für mich und meine Familie zu gewährleisten?

Ich bitte um Ihre professionelle Einschätzung zu diesen Punkten. 

Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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bdsa0511

Beiträge im Forum zu „Arbeitsrecht“

Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen,

ich besitze seit dem 01.09.2022 einen Aufenthaltstitel nach §18b Abs. 1 und bin seit November 2020 bei einer Firma beschäftigt. In dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel steht "Beschäftgung als XXX in der Firma XY erlaubt. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt".

 

Nun habe ich ein Angebot von einer anderen Firma bekommen und möchte den aktuellen Arbeitgeber aus dem Zusatzblatt entfernen lassen, damit ich ohne Genehmigung von der Bundesagentur für die Arbeit den Job wechseln kann. Laut §9 BeschV (Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt) i.V.m. §18b AufenthG geht es. Bei der Ausländerbehörde sagten sie mir, dass es in meinem Fall aber nicht möglich wäre.

 

Ich habe bereits die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Ausländerbehörde zugeschickt, die Bearbeitungszeit bei der Bundesagentur für die Arbeit beträgt jedoch 4 bis 5 Wochen, was in meinem Fall ein Risiko bereitet, denn ich muss spätestens Ende August kündigen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Anspruch auf Entfernung des Arbeitgebers tatsächlich besteht oder was eine Alternative in meinem Fall wäre, um den Prozess zu beschleunigen? Und darf ich jetzt schon den Vertrag unterschreiben? Der Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein und der Arbeitgeber benötigt von mir die Unterschrift, um sicher zu gehen, dass ich tatsächlich dort anfangen werden und damit sie alles rechtzeitig vorbereiten können.

Für eine Unterstützung bei dem Thema wäre ich sehr dankbar!

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Cat_the_Cat

Jobwechsel Blaue Karte EU und Ausländerbehörde

Hallo, vielleicht könnt ihr mich unterstützen, ich weiß nicht wo ich Hilfe suchen kann.

Ich bin ein Inhaber einer Blaue Karte EU seit 01/2024 und seitdem bin ich in der Firma X tätig (unter einem 2-Jahren Vertrag bis 12/2025).

Da ich eine neue bessere Stelle gefunden habe, die weiterhin die Voraussetzungen für eine Blaue Karte erfüllt, habe ich gekündigt. Der neue Arbeitsgeber ist jedoch meine derzeitige Firma, nur ändert sich nun der Arbeitsort (was tatsächlich auf dem Zusatzblatt vermerkt ist und wohl geändert werden soll). Ich soll den neuen Job ab 01.09 antreten. 

Ich habe bei der Ausländerbehörde um Zustimmung angefragt, ob der Jobwechsel genehmigt werden kann und wie/wann ich das Zusatzblatt anpassen sollte, angenommen die werden den Wechsel genehmigen (achso warum bloß nicht?). Ich bekomme aber per E-mail seit Wochen leider keine Antwort. Ohne Termin kann man nicht ins Gebäude rein. 

HR vom neuen Job will wissen, ob die ab September mit mir rechnen dürfen und meines Wissens ohne dass das Zusatzblatt angepasst ist, darf ich nicht anfangen. :(
Was soll ich tun? 

Vielen Dank für eure Hilfe! 

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kgdepao

Neue Arbeitsbeginn und Ausländerbehörde

Ich habe ab dem 1. August einen neuen Arbeitsvertrag, aber die Ausländerbehörde hat mir einen Termin für den 4. August gegeben. Der Arbeitgeber möchte deshalb einen neuen Vertrag mit dem Startdatum 15. August ausstellen, da im alten Vertrag steht, dass der Vertrag ungültig wird, falls bis zum 1. August keine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.

Meine Frage ist: Muss mein Arbeitsvertrag erneut von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden, nur weil sich das Anfangsdatum geändert hat?

 

Danke im Voraus

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ozcartman

Beiträge im Forum zu „Soziale Leistungen“

Selbstbehalt

Wieso fehlen die Angaben zum zugestandenen Selbstbehalt bei den Angaben zu den Voraussetzungen zum Bezug von Bürgergeld (40.000 €) und Grundsicherung im Alter (10.000 €)?

Viele Migranten verfügen in ihrer Heimat über Immobilien- und Grundbesitz und viele Familienmitglieder.

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Mehrwertsteuerproduzent

Taschengeld zurückzahlen

Guten Tag, 

ich habe eine Freundin die in einer Vollstationären WG durch das Jugendamt untergebracht wurde, nachdem sie nun seit mehreren Monaten nicht mehr dort wohnt, erhielt sie von der WG eine Überweisung was scheinbar ihr Taschengeld sein sollte. Nun verlangt die WG dieses Geld zurück. Es handelt sich dabei um einen etwas grösseren Betraf, also mehr Geld als ein Monat Taschengeld eigentlich ist. 

Ist dies so legitim? Ich meinte Taschengeld er müssen nicht zurück gezahlt werden. 

Vielen Dank für die Antworten und Hilfen. 

Cedric Weitz

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CedricW

Job Center

Guten Morgen an alle

hallo 
ich bin ein deutscher Staatsbürger und bin nach Deutschland gekommen, um einen Job zu suchen und meine Jobchancen zu verbessern (ich habe die Universität in Psychologie abgeschlossen und mache einen Master in Personalwesen), aber die Auswahlverfahren sind ein bisschen langsam und brauchen Zeit, Zeit, von der ich dachte, dass ich einen Job haben würde (ich denke, ich war ein bisschen optimistisch wegen meines deutschen A1-2).

Nachdem ich meine zweite Monatsmiete von fast 500 bezahlt habe, bin ich extrem knapp bei Kasse, ich habe mich für das Bürgergeld beworben, sie haben mir mit einem Brief geantwortet, in dem ich Dokumente vorlegen musste (Flugticket, Kontoauszüge, meinen deutschen Ausweis, Anmeldungen und mehr), ich habe alle Dokumente an die nächstgelegene DHL geschickt und gewartet. Aber ich habe keine Antwort von ihnen bekommen, und jedes Mal, wenn ich mich mit dem besten Willen an sie wenden will, helfen sie mir nicht, weil ich kein Deutsch kann (das ändert nichts daran, dass ich ein Bürger bin und Hilfe brauche), es gab Leute, die für mich dolmetschen wollten, aber sie geben mir immer noch keine Antwort, ist das legal? Gibt es jemanden, dem das schon passiert ist?

Ich wäre für jede Art von Antwort dankbar. 

Ich danke Ihnen vielmals :)

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WJ

Beiträge im Forum zu „Beschäftigungsarten“

البحث عن عمل

Hallo, ich bin tunesischer Staatsbürger und suche einen Job in Deutschland. Ich möchte meine Karriere in einem fortschrittlichen Land vorantreiben. Ich arbeite seit 10 Jahren in der Süßwarenindustrie und arbeite nun seit einem Jahr auf einem Schwerlast-LKW und seit vier Jahren auf einem Leicht-LKW. Ich möchte in Deutschland Arbeit jeglicher Art suchen.

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malek22

100

Sprache?

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Zazai

Aufenthaltstitel für Selbständige

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach 6 Jahren in Deutschland habe ich mich entschlossen, meinen Job zu kündigen und als Selbständiger zu arbeiten. Ich habe einen Vertrag von einem deutschen Unternehmen erhalten. Aber der Vertrag sieht vor, mit mir als Gewerbe (oder als Freiberufler) zu arbeiten. 

Das Problem ist, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis mit Paragraph 18 habe. Und es kann ein halbes Jahr dauern, bis meine Aufenthaltserlaubnis an meinem Wohnort (Grevenbroich) geändert wird.

Frage: Kann ich ein Gewerbe eröffnen, indem ich mich einfach beim Finanzamt anmelde und mit einem Unternehmen arbeite, da ich eine Aufenthaltsgenehmigung mit Paragraph 18 habe, oder muss ich meine Aufenthaltsgenehmigung ändern (Paragraph 21)?

 

Mit freundlichen Grüßen

Yevheni

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unikal2

Beiträge im Forum zu „Selbständigkeit“

Selbständig als Nebenjob

Halli hallöchen,

Zurzeit verfüge ich über einen Aufenthaltstitel nach §18a - Fachkräfte mit Berufsausbildung. Darf ich in der VHS unterrichten und nebenbei Geld verdienen? Wie würde einen Verbot auf meinem Zusatzblatt lauten?
Diese Frage ist hypothetisch, weil auf meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren muss... aber gilt das auch für Aktivitäten in Selbständigkeit?

LG,
Ari

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ari

Aufenthaltstitel / Selbständigkeit / Arbeitswechsel

Hallo, ich hätte zwei Fragen: Ich habe in Deutschland studiert und habe jetzt eine Vollzeitbeschäftigung als Ingenieurin.

Frage 1: Ich plane gerade meinen Businessplan und werde zunächst Förderungen beantragen. Wenn ich Eigenkapital entweder von Investoren oder durch EXIST bekomme, wie ändere ich am besten meinen Aufenthaltstitel? Es geht um ein Tech-Business.

Frage 2: Wenn ich meinen Job kündige, wie lange ist mein Aufenthaltstitel noch gültig? Bzw. wie viel Zeit hätte ich noch, um etwas Neues zu finden? Ich würde einen flexibleren Job suchen, bis ich die Förderung für mein Business finde                                                                                                                                                          

Vielen Dank

VG

Sophia

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sophia_abc

Partnersuche für Import von Obst und Gemüse aus Afrika

Morgen Alle,

ich habe eine Mitbewohnerin, die seit 10 Jahren in Deutschland lebt. Sie habt auch hier gearbeitet. Sie möchte jetzt in  die Selbständigkeit gehen und möchte insbesondere Obst und Gemüse aus Afrika hier her importieren und verkaufen. Es fehlt ihr aber eine Orientierung, zB. wo sie sich darüber informieren kann oder worüber sie achten soll, wenn sie die Produkte einführen möchte.  Hat auch jemand eine Idee, wie und wo sie Partner finden könnte?  Vielen Dank für eure Unterstützung.  

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Paawana

Beiträge im Forum zu „Steuern“

Steuerklasse

Welche Steuerklasse-Nummer hat jemand, der die Scheidung eingereicht hat?

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Papatya01!

Steuererklärung

Könnt Ihr mir jemanden empfehlen, der Hilfe für geflüchtete Freiberufler bei er Steuererklärung in Berlin gibt? Vielen Dank!

 

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ReRo

Steuererklärung

im vorherigen Jahr habe ich Unterkunft an einer Viktoria aus der Ukraine gegeben.

Es war zwischen Juni und Juli. Es war mit der Organisation von UnterkunftUkraine gemacht, sie erstellen aber keine Bestätigungen, ich habe nachgefragt.

 

Haben Sie vielleicht Erfahrung damit, ob man solche Unterstüzung bei Steuererklärung irgendwie berücksichtigen kann?

Leider habe ich hier 2 Herausforderungen:

- zuerst hat sich Viktoria bei ihren Bekannten angemeldet, da ich das ohne Zustimmung von dem Besitzer von meiner Wohnung gemacht habe

- Zweitens, UnterkunftUkraine ist wahrscheinlich zuerst keine offizielle Organisation laut Steueramt, dazu vergeben sie keine Bestätigung. Ich könnte Viktoria vielleicht fragen, ob sie die schriftlich bestätigen kann, aber ist es ausreichend?

 

 

MfG

Joanna C.

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Joanna

Beiträge im Forum zu „Sonstige“

Arbeitgeberwechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe am 23.06.2025 meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Ab dem 01.08.2025 werde ich für den anderen Arbeitgeber arbeiten. 

Ich habe die Blau Karte (29.02.2024-2028)

Muss ich mich für den Arbeitgeberwechsel bei einer Behörde oder Agentur für Arbeit melden?Wenn Ja, bei welcher Behörde und wie muss ich das machen?


Im Voraus danke für Ihre Antworte. 

Mit freundlichen Grüßen 

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Argeitnehmer

Soziales Schreibbüro: Unterstützung in Berlin auf dem Weg zu Ausbildung und Arbeit

Liebe Community,

unsere Netzwerkpartner aus der „agens Arbeitsmarktservice gGmbH“ bieten kostenlose Hilfe an bei:

  • Ausfüllen von Formularen und Anträgen;
  • Verstehen deutscher Texte in Dokumenten;
  • Suche nach Beratungsstellen;
  • Schreiben von Briefen;
  • Erstellen von Bewerbungen;
  • Begleitung zu Behörden.
     

Die Dienstleistungen in den Schreibbüros werden derzeit in ukrainischer, deutscher, spanischer, englischer, französischer, türkischer, arabischer und russischer Sprache angeboten.

Die „Sozialen Schreibbüros“ befinden sich in Berlin in den Bezirken Mitte, Spandau, Charlottenburg und Neukölln.

Alle Adressen und Ansprechpartner:innen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Büros.

Kommen Sie bitte mal einfach vorbei!

 

Mila, "Handbook Germany : Together"

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Міла_Модераторка

Arbeitgeberwechseln

Hallo an alle,
Einen schönen Tag noch.


Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Frage beantworten könnten.

Ich habe meine Position am selben Arbeitsplatz gewechselt. Ich wollte dies der Ausländerbehörde melden. Zuerst habe ich nur den Vertrag gesendet. Ich habe den Hinweis erhalten, dass die Kündigungsschutzbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und übersandt werden muss.

Das Dokument habe ich dem Arbeitgeber persönlich und per E-Mail zugesandt. Er bietet mir derzeit eine andere Stelle an, aber ich möchte diese Stelle nicht. Deshalb füllt er das Dokument nicht aus.

Ist es in Ordnung, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle, ohne dieses Dokument an die Ausländerbehörde zu schicken? Ich habe ein Jobangebot von woanders erhalten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Argeitnehmer

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