Arbeitgeberwechsel
Hallo zusammen,
ich besitze seit dem 01.09.2022 einen Aufenthaltstitel nach §18b Abs. 1 und bin seit November 2020 bei einer Firma beschäftigt. In dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel steht "Beschäftgung als XXX in der Firma XY erlaubt. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt".
Nun habe ich ein Angebot von einer anderen Firma bekommen und möchte den aktuellen Arbeitgeber aus dem Zusatzblatt entfernen lassen, damit ich ohne Genehmigung von der Bundesagentur für die Arbeit den Job wechseln kann. Laut §9 BeschV (Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt) i.V.m. §18b AufenthG geht es. Bei der Ausländerbehörde sagten sie mir, dass es in meinem Fall aber nicht möglich wäre.
Ich habe bereits die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Ausländerbehörde zugeschickt, die Bearbeitungszeit bei der Bundesagentur für die Arbeit beträgt jedoch 4 bis 5 Wochen, was in meinem Fall ein Risiko bereitet, denn ich muss spätestens Ende August kündigen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Anspruch auf Entfernung des Arbeitgebers tatsächlich besteht oder was eine Alternative in meinem Fall wäre, um den Prozess zu beschleunigen? Und darf ich jetzt schon den Vertrag unterschreiben? Der Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein und der Arbeitgeber benötigt von mir die Unterschrift, um sicher zu gehen, dass ich tatsächlich dort anfangen werden und damit sie alles rechtzeitig vorbereiten können.
Für eine Unterstützung bei dem Thema wäre ich sehr dankbar!