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Cat_the_Cat

Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen,

ich besitze seit dem 01.09.2022 einen Aufenthaltstitel nach §18b Abs. 1 und bin seit November 2020 bei einer Firma beschäftigt. In dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel steht "Beschäftgung als XXX in der Firma XY erlaubt. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt".

 

Nun habe ich ein Angebot von einer anderen Firma bekommen und möchte den aktuellen Arbeitgeber aus dem Zusatzblatt entfernen lassen, damit ich ohne Genehmigung von der Bundesagentur für die Arbeit den Job wechseln kann. Laut §9 BeschV (Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt) i.V.m. §18b AufenthG geht es. Bei der Ausländerbehörde sagten sie mir, dass es in meinem Fall aber nicht möglich wäre.

 

Ich habe bereits die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Ausländerbehörde zugeschickt, die Bearbeitungszeit bei der Bundesagentur für die Arbeit beträgt jedoch 4 bis 5 Wochen, was in meinem Fall ein Risiko bereitet, denn ich muss spätestens Ende August kündigen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Anspruch auf Entfernung des Arbeitgebers tatsächlich besteht oder was eine Alternative in meinem Fall wäre, um den Prozess zu beschleunigen? Und darf ich jetzt schon den Vertrag unterschreiben? Der Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein und der Arbeitgeber benötigt von mir die Unterschrift, um sicher zu gehen, dass ich tatsächlich dort anfangen werden und damit sie alles rechtzeitig vorbereiten können.

Für eine Unterstützung bei dem Thema wäre ich sehr dankbar!

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Cat_the_Cat  
danke für deine Frage hier im Forum. Der Wechsel des Arbeitgebers ist bei Fachkräftetiteln oft mit einigen bürokratischen Schritten verbunden.

Wir können keine rechtliche Beratung anbieten, ich kann dir jedoch einen Überblick zu den Voraussetzungen eines Wechsels geben.

Beim Arbeitgeberwechsel mit einem Aufenthalt nach §18b Abs.1 (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) muss in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen. 
Erst, wenn du - wie du bereits erwähnst - die Voraussetzungen des §9 BeschV erfüllst, kann die Bindung an den Arbeitgeber aus deinen Nebenbestimmungen gestrichen werden.

Allgemein ist es wichtig, dass du die Behörde dennoch immer rechtzeitig über ein Beschäftigungsende oder einen neuen Vertrag informierst. Nicht immer ist das jedoch zustimmungspflichtig.

Nun ist es bei dir so, dass noch der bisherige Arbeitgeber im Zusatzblatt steht. Das Zusatzblatt muss mit dem Wechsel zum neuen Arbeitgeber unbedingt angepasst werden. Je nach Behörde ist der Prozess etwas unterschiedlich. 
Grundsätzlich musst du alle Unterlagen für die neue Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, etc.) bei der Ausländerbehörde einreichen und möglicherweise auch einen Antrag auf den Arbeitgeberwechsel einreichen.
Oft kann dir auch die Personalabteilung deines neuen Arbeitsgebers helfen. Es gibt häufig direkte Ansprechpersonen für Arbeitgeber in Ausländerhörden.

Bei der Ausländerbehörde Frankfurt geht das zum Beispiel online:
https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag…

Bei der Ausländerbehörde Berlin geht das auch online, sie betonen auch hier noch einmal, dass du nach 2 Jahren Zugang zum Arbeitsmarkt hast, ohne vorher eine Zustimmung der Behörde einzuholen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326856/

Zu deiner Frage, ob du den Vertrag bereits unterschreiben kannst, kann ich dir leider nicht direkt antworten, da ich die Inhalte nicht kenne. Manche Arbeitgeber fügen eine Klausel hinzu, dass der Vertrag ohne Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. ohne Anpassung deiner Nebenbestimmungen nichtig wird. Da musst du deinen Vertrag noch einmal prüfen oder direkt mit der Personalabteilung sprechen.

Du kannst mir gerne deine zuständige Ausländerbehörde nennen. Dann kann ich noch einmal recherchieren. 
Kennst du außerdem Beratungsstellen in deiner Nähe? Ich kann dir helfen, eine Beratungsstelle zu finden, die dich beim Prozess unterstützt.

Hier gibt es eine ähnliche Anfrage im Forum:
Achtung, etwas andere Bestimmungen da die Person die Blaue Karte hat, es musste jedoch auch das Zusatzblatt angepasst werden: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/jobwechsel-blaue-karte-eu-un…


Viele Grüße
Daniela
 

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