Arbeitserlaubnis gemäß §24
Frage aus unserer Community:
Guten Tag. Meine Frau und ich kamen im März 2023 aus der Ukraine an. Bei der Ausländerbehörde Neuruppin wurde uns die Registrierung verweigert. Sie sagten, wir müssten uns in Eisenhutenstadt anmelden, also taten wir es. Wir haben eine Wohnunganmeldung bei Freunden im Landkreis Ostpringnitz-Ruppin (Neuruppin) und ein Einladungsschreiben zur Arbeit mit einem Gehalt von 13,4 Euro/Stunde und 40 Stunden pro Woche. In der Ausländerbehörde Neuruppin wird uns die Registrierung verweigert und wir wissen nicht, an wen wir uns als nächstes wenden sollen. Seit unserer Ankunft sind drei Monate vergangen und wir bekommen weder eine Arbeitserlaubnis noch Hilfe. Wir sind junge Familie, die arbeiten können, wir brauchen keine Zahlungen oder Unterstützung, wir wollen einfach nur arbeiten und uns selbst ernähren.
Möchte ich auch ergänzen, dass in der Ausländerbehörde uns nur mundliche Antworten ergeben, ohne einige Unterlagen zu geben.
Wo benötigen wir anzusprechen, um #24 zu bekommen?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe!
Einen schönen Tag!
Antworten (11)
Hi @Gorischok ,
ich wollte mich bei dir erkundigen.
Konntest du und deine Frau §24 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beantragen?
Ich hoffe dass es geklappt hat und falls du noch Fragen hast, melde dich gerne.
Viele Grüße
Seoyoung