Arbeitsgeberwechseln in 18B.ABS1
Hallo,
Wenn Sie einen Moment Zeit haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die folgende Frage beantworten könnten;
Ich arbeite seit ca. 19 Monaten als Ingenieur in der gleichen Firma mit einem Aufenthaltstitel 18b. ABS.1 (nicht blau card). Gleichzeitig erfülle ich seit langem die Voraussetzungen für die Blaue Karte und habe einen Antrag auf diese gestellt.
Aufgrund der harten Arbeitsbedingungen an meinem Arbeitsplatz möchte ich meine Stelle aufgeben. Ich habe eine Stelle bei einem anderen Unternehmen mit besseren Arbeitsbedingungen und einem höheren Gehalt gefunden. Wir befinden uns in der Vertragsphase mit diesem Unternehmen.
Habe ich eine Genehmigung für diesen Arbeitsplatzwechsel? Ist es ein Problem, wenn ich nach Unterzeichnung eines neuen Vertrags kündige? Wenn ja, wie sollte ich vorgehen?
LG Ersin
Hallo @Ersin , vielen Dank für deine Frage und herzlichen Glückwunsch, dass du ein besseres Jobangebot bekommen hast. Bevor du die neue Tätigkeit aufnimmst, beachte bitte, dass du die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit benötigst, da deine derzeitige Aufenthaltserlaubnis 18b deine Erwerbstätigkeit auf den ursprünglich genehmigten Arbeitgeber und die Tätigkeit beschränkt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ohne vorherige Zustimmung kann deinen Aufenthaltstitel gefährden. Wenn du bereits eine Blaue Karte beantragt hast, musst du der zuständigen Behörde jede Änderung mitteilen. Wenn du dich für einen sofortigen Arbeitgeberwechsel entscheidest, wende dich bitte an eine Beratungsstelle, die dich während des gesamten Prozesses begleiten kann: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Viele Grüße Barbara