Arbeitsvisum & Heirat
Guten Abend,
habe eine Frage:
"Wenn eine Frau mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland kommt und später einen Mann mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel heiratet, kann sie dann in Deutschland bleiben, auch wenn sie aufhört zu arbeiten, oder wird sie zurück in ihr Heimatland geschickt?"
VG
Hallo @MohamedLight
danke für deine Frage.
Wenn die Frau mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland kommt, muss sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck "Arbeit" bei der Ausländerbehörde beantragen. Also man wandelt das Visum zur Arbeit in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit (Plastikkarte) um. Das bedeutet, die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist damit verbunden, dass die Frau eine Arbeit hat. Ohne Arbeit verliert sie den Grund der Aufenthaltserlaubnis.
Es ist aber möglich, den Aufenthaltstitel zu ändern und einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen zu erhalten. Als Ehegattin von einer Person mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (wahrscheinlich Niederlassungserlaubnis) kann ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Hier ist es hilfreich gemeinsam mit einer Beratungsstelle die Voraussetzungen für den familiären Aufenthalt abzuklären und diesen bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Bitte wendet euch für Unterstützung an eine Beratungsstelle. Dort kann euch bei der Beantragung geholfen werden. Hier findet ihr mit Eingabe der PLZ (Postleitzahl) kostenlose Beratung in eurer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Melde dich gerne bei mir, wenn du weitere Unterstützung brauchst.
Viele Grüße
Daniela