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hsarasaturday
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Arbeitswechsel

Liebe alle,

 

Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsvisums bzw. Arbeitswechsels. 

Ich habe seit 1.5 Jahre in Frankfurt am Main gearbeitet, davor habe ich mein Masterstudium in Deutschland abgeschlossen. Mein Arbeitsvisum wird am nächsten Monat (September) ablaufen, aber danach werde ich im Oktober als PhD arbeiten (die Stelle habe ich schon bekommen). 

Ich weiß Bescheid, dass für einen Arbeitswechsel die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist. Allerdings bin ich mir sicher, dass ich den Bescheid über die Zustimmung erst nach dem Ablauf meines erstens Arbeitsvisums bekommen könnte.

Bedeutet das, dass ich eigentlich das Doktorand-Programm nicht vor der Zustimmung beginnen könnte? Eine weitere Frage: Dürfte ich eigentlich in Deutschland bleiben, während ich auf die Zustimmung warte?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG,

hsarasaturday

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @hsarasaturday  
danke für deine Frage in unserem Forum. Zuerst mal: Herzlichen Glückwunsch zur Stelle als PhD! 

Das klingt doch bisher alles super. Wichtig ist jetzt, dass du schnell bei der Ausländerbehörde einen Termin vereinbarst und sie über deine Pläne informierst. Es kann natürlich sein, dass sich die Zustimmung der Ausländerbehörde etwas zieht. Deine Sorge, dass du im Oktober nicht beginnen kannst ist also berechtigt. 

Am besten bringst du beim Termin direkt die Zusage zur neuen Stelle mit. Außerdem beantragst du am besten direkt die neue Aufenthaltserlaubnis. Welche Ausländerbehörde ist für dich zuständig? Ich kann dir gerne helfen eine Übersicht zu den vorzulegenden Unterlagen herauszusuchen. 

Je nach Ausländerbehörde könntest du dann eine Fiktionsbescheinigung (grünes Papier) erhalten. Dieses Dokument bescheinigt dir, dass dein Aufenthalt weitergeht aber noch alles geprüft wird. Fordere das direkt an, damit hast du ein Dokument, um direkt im Oktober zu starten. 

Insgesamt sind sehr viele Wechsel zwischen Aufenthaltstitel möglich. Auch dein geplanter Wechsel gilt als "Zweckwechsel" und kann von Deutschland aus beantragt werden. Eine Ausreise ist nicht notwendig.

Melde dich gerne bei weiteren Fragen!

Viele Grüße
Daniela


 

hsarasaturday

Hallo @Daniela_Community Managerin  

Erstmal vielen Dank für die Antwort!

Für mich ist die Ausländerbehörde in Frankfurt am Main zuständig – Um einen Termin zu vereinbaren muss man aber alle benötigten Unterlagen auf einer Webseite hochladen. Das Problem liegt daran, dass ich noch nicht alle Dokumente habe. Auf der Webseite steht z.B. eine ‚Erklärung zum Beschäftigungsverhältins‘ hochzuladen, die Personalverwaltung von meinem Arbeitgeber braucht allerdings Zeit, um dieses Dokument auszustellen. Deshalb habe ich Sorge, das mein Antrag auf den Zweckwechsel nicht rechtzeitig bearbeiten werden kann.

Ich werde allerdings versuchen, alle Dokumente rechtzeitig vor dem Ablauf meines alten Arbeitsvisums abgeben. Ich habe nur Angst, dass ich nicht in Deutschland bleiben darf, bis die ABH sich für meinen Aufenthalt entscheidet. Ich muss nur suchen, wie ich die ABH ohne Termin kontaktieren könnte, um diese Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe!

LG,

hsarasaturday
 

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Daniela_Community Managerin

Hallo noch einmal hsarasaturday 

wenn ich es auf der Seite der Ausländerbehörde von Frankfurt richtig lese, kannst du Dokumente auch per Post nachreichen: https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/kann-ich-unterlagen-nach…

Wir kennen aber auch die Probleme mit Online-Formularen. Oft können sie nicht abgesendet werden, bevor alles vollständig ausgefüllt ist. 

Ich verstehe es so, dass du bisher einen Aufenthaltstitel nach §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischem Abschluss) hattest und diesen Aufenthaltstitel weiterhin behalten wirst, da du auch beim neuen Arbeitgeber in einem Beschäftigungsverhältnis bist. Dementsprechend kannst du eine Verlängerung deines Aufenthaltes nach §18b beantragen bzw. behelfsweise die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung, bis die Ausländerbehörde dir den neuen Aufenthaltstitel ausstellen kann.

Ausländerbehörden sind meist per Post oder per Fax erreichbar. Wenn du einen Antrag per Post einreichst, sende diesem am besten mit Einschreiben. Damit hast du die Quittung als Nachweis, dass du den Antrag pünktlich gestellt hast. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Parallel kannst du noch einmal den neuen Arbeitgeber bitten, dir zeitnah die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis auszustellen. Du kannst ja noch einmal erklären, dass sie sehr wichtig für die Verlängerung deines Aufenthaltstitels ist.

Wenn du alles fristgerecht einreichst und es sich wegen Bearbeitungszeiten der Ausländerbehörde verzögert, musst du dir keine Sorgen machen. Die Voraussetzungen für deinen Aufenthalt sind weiterhin erfüllt, soweit du das schreibst.
Um den Druck ein wenig von dir wegzunehmen würde ich dir empfehlen, eine Beratungsstelle in Frankfurt aufzusuchen. Am besten suchst du nach einer "Migrationsberatung für Erwachsene" in deiner Nähe. Die Berater:innen kennen die Ausländerbehörde und wissen, wie der Antrag alternativ eingereicht werden kann, falls das Online-Formular noch nicht geht. Hier kannst du auch nach einer Beratungsstelle suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Viele Grüße
Daniela

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