Aufenhaltserlaubnis nach Kündigung
Hallo zusammen,
ich wurde betriebsbedingt gekündigt und mein Arbeitsvertrag ist noch bis Mitte Juni gültig. Ich wohne seit 5 Jahren in Deutschland, wo ich einen Master gemacht habe und danach direkt in eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft §18B, Abs. 1 gewechselt bin. Mein Aufenthaltstitel wurde mir bis Januar 2026 erteilt und darauf steht, dass ab Januar 2024 eine Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt ist. Das heißt momentan kann ich den Job wechseln und dafür brauche ich weder eine Genehmigung von der Ausländerbehörde noch von der Agentur für Arbeit.
Könnten Sie mir bitte bei diesen Fragen helfen:
Muss ich jetzt unbedingt der Ausländerbehörde Bescheid geben, dass ich gekündigt wurde?
Was passiert mit meinem Aufenthaltserlaubnis, wenn ich eine Abfindung von meinem Arbeitgeber bekomme und ich die Firma frühzeitig verlassen kann? In diesem Fall hätte ich nicht bis Juni Zeit, um eine neue Stelle zu finden. Was passiert mit meinem Aufenthaltsstatus?
Was würde mit meinem Aufenthaltserlaubnis passieren, wenn ich bis Juni keine neue Stelle gefunden habe?
Vielen Dank im Voraus für Ihr Support und schönen Samstag,
Viele Grüße,
S
Antworten (3)
Hallo @Stuttgart50 ,
ich wollte mich erkundigen, wie der aktuelle Stand bei dir ist. Konntest du dich beraten lassen? Hat dir die Ausländerbehörde Zeit gegeben für Arbeitssuche?
Wie würden gerne hören, wie deine Erfahrung bisher war bzw. ist. Das kann für andere User*innen auch hilfreich sein.
Sag uns außerdem gerne Bescheid, wenn du weitere Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung