Aufenthalstitel nach 16a netto Gehalt zu niedrig was sind die Voraussetzungen in Berlin?
Hallo zusammen,
war jemand schon einmal in der Situation, dass das Einkommen aus einer Ausbildung niedriger war als die BAföG-Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach §16a in Berlin?
Weiß jemand, ob ein Nebenjob als Ergänzung zur Sicherung des Lebensunterhalts von der LEA anerkannt wird? Mein Nettoeinkommen liegt für 2024 unter 903 €, aber ich habe einen Nebenjob-Vertrag – kann ich diesen als Nachweis vorlegen?
Liebe grüsse
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Knuffilein89
danke für deine neue Frage im Forum.
Laut der Tabelle der GGUA sollte bei einer Ausbildung nach §16a AufenthG ein Nettoeinkommen von mindestens 822,-Euro nachgewiesen werden. Wenn du eine eigene Sozialversicherung abschließen musst (bei schulischer Ausbildung), ist der Betrag noch 137,-Euro höher.
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf
Machst du eine schulische oder eine duale Ausbildung?
Du darfst während der Ausbildung bis zu 20h/Woche nebenbei arbeiten. Damit hast du natürlich auch weiteres Einkommen, was auch für die Berechnung deines Lebensunterhaltes eingerechnet werden kann. Also der Vertrag vom Nebenjob mit Gehaltsangabe kann eingereicht werden.
Viele Grüße
Daniela