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anwarshah.waziri
Aktualisiert:

Aufenthalt endet

Guten Morgen Community 

ich habe Aufenthalt 19d seit Februar 2021 

.Sprachkenntnisse B1 

.Ausbildung erfolgreich abgeschlossen seit August 2020 

und Arbeite ich Geselle 

Ich habe unbefristete Arbeitsvertrag 

.Einbürgerungen Test bestanden 

.Mein Aufenthaltserlaubnis ist gültig bis 25.12.2025 

.Habe ich national Reisepass Ersatz 

Und habe ich auch kein Straftaten 

 

Mein Aufenthalt ist gültig bis Ende dieses Jahr darf ich vorher Einbürgerung Antrag liegen oder erst Ausweis verlängern 

Und Auf Grund ist  die Einbürgerung Process dauert Bis zum  12 Monat kann ich dann halbes Jahr vorher Antrag geben ? 

Wäre es besser und einfacher durch Anwalt oder selbst Antrag liegen ?

 

MfG Anwar 

 

 

6 Kommentare

Antworten (6)

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Daniela___Community_Managerin

Hallo @anwarshah.waziri  
danke für deine Frage im Forum.

Es ist toll, dass du bereits so viele Voraussetzungen erfüllst und jetzt darüber nachdenkst, die Einbürgerung zu beantragen.

Du hast erst seit 4 Jahren deinen Aufenthaltstitel nach §19d AufenthG (die Plastikkarte). Ist das richtig?
Es ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung, dass ein "rechtmäßiger Aufenthalt von 5 Jahren" vorliegt.
Hier kannst du noch einmal alle Voraussetzungen durchlesen:
https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145

Wenn ich es richtig verstehe, möchtest du aber die lange Bearbeitungszeit vom Antrag einplanen und den Antrag 1 Jahr zu früh stellen, dass er dann mit Erfüllung der letzten Voraussetzung nächstes Jahr genehmigt werden kann.

Folgende Informationen können dir helfen, eine Entscheidung zu treffen:

  1. Es ist immer hilfreich, den bestehenden Aufenthaltstitel zu verlängern. Es ist nicht planbar, wie lange genau der Antrag auf Einbürgerung dauert. Die Verlängerung vom Aufenthaltstitel kann parallel zum Antrag auf Einbürgerung beantragt werden.
  2. Einen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung hast du nur, wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Wenn du den Antrag jedoch schon vorher (ohne Erfüllung aller Voraussetzungen) einreichst, dann kann die Behörde "im Ermessen" entscheiden.


Du kannst dich mit deiner Frage an eine rechtsanwaltliche Beratung wenden. Plane dafür Kosten ein. 

Viele Grüße
Daniela
 

anwarshah.waziri

Vielen Dank für ihre Antwort 

Ich habe ein andere Frage mein Geburtsdatum in Ausweis und in Rentenversicherung ist untersch edliche ich habe gefragt ob ich dass ändern kann aber die brauchen geburtsurkunde und ich habe kein geburtsurkunde wie mach es Problem beim Einbürgerung oder kann ich so lassen wie es ist 

Mfg Anwar 

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Daniela___Community_Managerin

Hallo @anwarshah.waziri  
danke für die Rückmeldung.

Kannst du mir sagen, wo das Datum falsch ist?

Auf deinem Ausweis oder in der Sozialversicherungsnummer/ Rentenversicherungsnummer? Die Nummer beinhaltet nämlich auch den Geburtstag.

Und wo hast du die Änderung angefragt?

Danke!

anwarshah.waziri

Geburtsdatum ist falsch in Rentenversicherung/Sozialversicherung ich habe es beim Sozialversicherung AOK gefragt ob die dass ändern kann aber die können es nicht es muss beim Rentenversicherung ändern und die brauchen geburtsurkunde 

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Daniela___Community_Managerin
Aktualisiert:

Danke für die Info. Soweit ich mich jetzt eingelesen habe, kann das vorkommen und die Rentenversicherung ist der korrekte Ansprechpartner. 

Dein Anliegen ist aber, dass du keinen Nachweis wie eine Geburtsurkunde hast und damit das falsche Geburtsdatum nicht einfach widerlegen kannst.

Ich recherchiere noch einmal ausführlicher und melde mich zurück.

Bis bald!

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Daniela___Community_Managerin

Hallo @anwarshah.waziri  
es kann sein, dass die Rentenversicherung auch andere Dokumente als die Geburtsurkunde als Nachweis akzeptiert. Du kannst entweder nachfragen oder direkt eine Kopie z.B. vom Pass, Führerschein oder ähnliches senden.

Am besten kannst du auch nachweisen, dass du dich um eine Korrektur gekümmert hast. Das geht mit einem Nachweis wie dem Beleg vom Einschreiben (wenn du es per Post sendest) oder der Sendebestätigung, wenn du es online einreichst.

Im Notfall müsstest du dir rechtliche Unterstützung suchen, wenn du keine Möglichkeit hast, eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Viele Grüße
Daniela

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