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Gamer1290
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Aufenthaltserlaubnis Antrag gemäß 104c in Bearbeitung seit 8 Monaten

 

Hallo zusammen, ich wollte fragen, ob jemand Helfen kann. Mein Antrag ist gemäß Aufenthaltsgesetz 104C seit 8 Monaten in Bearbeitung. Nachdem ich Ausländer Behörde um eine Aktualisierung oder Update Frage, werden meine E-Mails nicht beantwortet. Immer wenn ich meine Sachbearbeiterin frage, sagt sie, dass sie nicht für unseren Antrag verantwortlich ist, und die neue Person, die unseren Fall bearbeitet, antwortet leider auch nicht. Kann mir jemand helfen und mich beraten, wenn eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist und in Frage kommt ? 
Vielen Dank.

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @Gamer1290 danke für die Frage. Es tut mir leid, dass du eine so lange Wartezeit hast. Ich kann verstehen, dass es sehr frustrierend ist, so lange auf eine Rückmeldung zum Antrag zu warten. Zusätzlich ist es ärgerlich, dass es keine Möglichkeit gibt, ein Update zum Stand der Bearbeitung zu erhalten. . Möchtest du mir sagen, in welcher Stadt du das Chancenaufenthaltsrecht beantragt hast? Dann kann ich nach einer Beratungsstelle schauen, die noch einmal gemeinsam mit dir bei der Ausländerbehörde anfragen kann. Außerdem kannst du da noch einmal über die Möglichkeit der Untätigkeitsklage sprechen. Es ist wichtig, vorab zu klären, dass von deiner Seite alle relevanten Unterlagen bei der Behörde vorliegen. Die Bearbeitungszeit der Untätigkeitsklage selbst, kann je nach Verwaltungsgericht auch mehrere Monate dauern. Auch da hängt es von der Belastung der Stelle ab. . Wie du siehst, gibt es hier keine klare Antwort, wann eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist und wann eher nicht. Es ist sehr individuell. Daher ist dein Wunsch nach einer ausführlichen Beratung nachvollziehbar. Bitte schreibe mir die nächste größere Stadt und ich suche nach einer Beratungsstelle. . Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @Gamer1290  ,

hast du inzwischen Rückmeldung von der Ausländerbehörde wegen deinem Antrag? Sag gern Bescheid, wenn du dich noch zur Untätigkeitsklage beraten lassen möchtest.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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