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Aufenthaltserlaubnis nach §19d Aufenthaltsgesetz
Hallo zusammen ich hab folgende Fragen:
1.Wenn man eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d bekommen hat wird nach Zwei Jahren auch die Aufenthaltserlaubnis abhängig vom Arbeitsvertrag verlängert z.b. wenn ich einen Arbeitsvertrag für Zwei Jahren hat dann kriege eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre ? 2.Darf man grundsätzlich mit Fixtionsbescheinigung ausreisen?, während der Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist.
Vielen Dank im voraus
11 Kommentare
Hallo @Shah ,
zu deiner zweiten Frage:
Eine Bekannte von mir konnte ohne Probleme mit der Fiktionsbescheinigung nach Südamerika fliegen und es gab keine Schwierigkeiten. Sie hatte aber auch so eine Fiktionsbescheinigung als Plastikkarte von der Ausländerbehörde bekommen.
Der Hinweis, den sie bekommen hat, war: Es kann sein, dass die Ausländerbehörde entscheidet, während sie im Urlaub ist. Wenn es also eine Möglichkeit gibt, dass die Ausländerbehörde ablehnen könnte, sollten die Menschen vorsichtig sein. Denn dann ist die Fiktionsbescheinigung eventuell nicht mehr gültig auf der Rückreise.