AUFENTHALTSKARTE FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE VON BÜRGERN DER EU
Guten Tag!
Nach der Geburt meines Kindes möchte ich meinen Aufenthaltstitel austauschen und ein neuen als AUFENTHALTSKARTE FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE VON BÜRGERN DER EU
bekommen (mein Kind wird einen belgischen Staatsangehörigen haben). Unter anderen Unterlagen brauche ich eine Übersetzung meine russische Geburtsurkunde, und zwar steht es so
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Mit aktueller Situation in Russland kann ich weder Apostille noch Legalisation meiner Urkunde machen. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist möglich.
Ich habe der Ausländerbehörde angeschrieben, wegen meiner Situation, habe aber bis jetzt keine Antwort bekommen.
Was kann ich in meiner Situation noch unternehmen, um mich abzusichern, sodass meine Unterlagen ohne Apostille und Legalisierung angenommen und bei der Ausländerbehörde akzeptiert werden können.
vielen Dank!
Hi @kochneva ,
so wie ich die Angaben der Ausländerbehörde verstehe, wird die Apostille beziehungsweise die Legalisation durch die Botschaft nicht für alle ausländischen Urkunden verlangt. Ich würde daher zuerst auf die Antwort der Ausländerbehörde warten, ob du sie für die neue Aufenthaltskarte brauchst. Du kannst da gerne auch nochmal anrufen oder die Behörde an deine Email schriftlich erinnern. Machmal wartet man nämlich ziemlich lange oder vergeblich auf eine Antwort. Falls du die Apostille/Legalisation brauchst, wirst du nachweisen müssen, warum du die Botschaft nicht kontaktieren kannst. Du könntest eine Stellungnahme vorbereiten und deine Gründe beschreiben. Grundsätzlich ist so etwas aber sehr schwer nachzuweisen, wenn du keine Flüchtlingeigenschaft hast.
Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.
Sag gerne nochmal hier Bescheid, wie es geklappt hat. Deine Erfahrung kann sehr hilfreich sein für andere Menschen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.