aufenthaltsort ohne anmeldung
hallo,
wenn im antrag zur einbürgerung nach den aufenthaltsorten gefragt wird und eine fiktive person theoretisch eine adresse in deutschland ohne anmeldung länger als 6monate bewohnt hätte und gleichzeitig aber in der selben gemeinde an einer anderen adresse anmeldung gehabt hätte. wie würde das theoretsch am besten angegeben werden? solllte dann nur meldeadresse angegeben werden? ist das ordnungswidrigkeit, wenn adresse ohne anmeldung angegeben wird? kann der fiktiven person deswegen einbürgerung abgelehnt werden? vielen dank
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Kjjjii77 ,
danke für deine Frage.
für den Antrag auf Einbürgerung sind die Meldeadressen relevant. Damit wird der Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen.
Viele Grüße
Seoyoung