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vernerwill

Aufenthaltsrecht - Arbeitgeberwechsel Blaue Karte

Hallo,

ich bin im Besitz einer blauen Karte seit 18 Monaten (ab 01.05.2024). Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt und ABH einen Antrag gestellt um mein Zusatzblatt angepasst zu bekommen. Im Zusatzblatt steht, ich darf nur bei Arbeitgeber 1 arbeiten. Es ist schon mehr als 30 Tage vergangen und ABH hat keine Rückmeldung gegeben. (Binnen 30 Tage kann ABH den Wechsel ablehnen denke ich). Darf ich mit diesem Zusatzblatt weiterhin bei Arbeitgeber 2 arbeiten? Ich starte in der neuen Position in einem Monat erst.

Danke!

2 Kommentare

Antworten (2)

Liesel9

Ah, ich hatte mit meinem Mann dasselbe Problem, als er hier den Job gewechselt hat . Bei der Blue Card und dem Zusatzdokument gilt offiziell: man darf nur für den angegebenen Arbeitgeber arbeiten. Auch wenn du die Änderung beantragt hast, bist du theoretisch rechtlich nicht abgesichert, bis das ABH die Änderung bestätigt hat.

Wir haben damals das Einwanderungsamt angerufen, um eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, dass die Anfrage bearbeitet wird und der Arbeitsbeginn kein Problem ist, oder wir haben manchmal eine vorläufige Genehmigung angefragt. Ansonsten bleibt Abwarten auf das geänderte Dokument am sichersten, auch wenn es nervt .

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vernerwill
Aktualisiert:

Hallo! Danke für das Kommentar. War dein Mann auch mehr als 12 Monaten im Besitz einer blauen Karte als er seinen Job gewechselt hatte? Laut Frankfurter ABH ist der Arbeitgeber nicht mehr verbindlich in diesem Fall. 

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