Aufenthaltstitel für Selbständige
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach 6 Jahren in Deutschland habe ich mich entschlossen, meinen Job zu kündigen und als Selbständiger zu arbeiten. Ich habe einen Vertrag von einem deutschen Unternehmen erhalten. Aber der Vertrag sieht vor, mit mir als Gewerbe (oder als Freiberufler) zu arbeiten.
Das Problem ist, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis mit Paragraph 18 habe. Und es kann ein halbes Jahr dauern, bis meine Aufenthaltserlaubnis an meinem Wohnort (Grevenbroich) geändert wird.
Frage: Kann ich ein Gewerbe eröffnen, indem ich mich einfach beim Finanzamt anmelde und mit einem Unternehmen arbeite, da ich eine Aufenthaltsgenehmigung mit Paragraph 18 habe, oder muss ich meine Aufenthaltsgenehmigung ändern (Paragraph 21)?
Mit freundlichen Grüßen
Yevheni
Hallo @unikal2 , vielen Dank für deine Frage. Um dir eine gute Auskunft zu geben, kannst du mir bitte noch schreiben, welchen Aufenthaltstitel du hast? Liebe Grüße Barbara