Aufenthaltstitel für Selbständige
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach 6 Jahren in Deutschland habe ich mich entschlossen, meinen Job zu kündigen und als Selbständiger zu arbeiten. Ich habe einen Vertrag von einem deutschen Unternehmen erhalten. Aber der Vertrag sieht vor, mit mir als Gewerbe (oder als Freiberufler) zu arbeiten.
Das Problem ist, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis mit Paragraph 18 habe. Und es kann ein halbes Jahr dauern, bis meine Aufenthaltserlaubnis an meinem Wohnort (Grevenbroich) geändert wird.
Frage: Kann ich ein Gewerbe eröffnen, indem ich mich einfach beim Finanzamt anmelde und mit einem Unternehmen arbeite, da ich eine Aufenthaltsgenehmigung mit Paragraph 18 habe, oder muss ich meine Aufenthaltsgenehmigung ändern (Paragraph 21)?
Mit freundlichen Grüßen
Yevheni
Antworten (7)
Hallo @unikal2 , vielen Dank für deine Frage. Um dir eine gute Auskunft zu geben, kannst du mir bitte noch schreiben, welchen Aufenthaltstitel du hast? Liebe Grüße Barbara
Hallo Barbara, ich habe Momentan den Aufenthaltstitel §18b Abs. 1 AufenthG. Viele Grüße, Yevheni
Hallo unikal2 , die Situation mit der Selbstständigkeit ist nicht so einfach. Erstens, wenn du offiziell als Freiberufler arbeitest, in Wirklichkeit aber nur für ein Unternehmen tätig bist und dort nicht wirklich eigenverantwortlich arbeitest, bist du wahrscheinlich „scheinselbständig“. Das bedeutet, dass du nur auf dem Papier selbständig bist, in Wirklichkeit aber wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst. Scheinselbständigkeit ist in Deutschland strafbar https://handbookgermany.de/de/self-employment#faq_400 Zweitens, um selbstständig arbeiten zu dürfen, muss in deinem Aufenthaltstitel ausdrücklich „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „selbstständige Tätigkeit gestattet“ stehen: https://handbookgermany.de/de/self-employment#faq_391 Deshalb empfehle ich dir, dich mit einer Migrationsberatungsstelle in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, welche Möglichkeiten du hast: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Wenn du Hilfe bei der Suche brauchst, lass es mich bitte wissen. Liebe Grüße Barbara
@Barbara Stasiak_Community Manager Danke für die Antwort.
Ich sehe also, dass eine Person mit der Aufenthaltserlaubnis § 18 nur mit einem bestimmten Vertrag arbeiten darf. Keine Freiberuflichkeit, keine Selbstständigkeit. Hierfür brauche ich § 21.
Die Sache ist die, dass meine Ausländerbehörde mir den frühestmöglichen Termin erst im November anbietet. Was soll ich dann tun? Ich habe einen Vertrag in der Hand, aber ich muss meine Aufenthaltsgenehmigung ändern.
VG
Yevheni
@unikal2 Wir geben nur erste Informationen. Wenn du mir deine Postleitzahl gibst, kann ich dir helfen, eine Migrationsberatung zu finden.
@Barbara Stasiak_Community Manager hey Barbara, PLZ ist 4154 und meine Ausländerbehörde ist in Rhein-Kreiss-Neuss. Dies ist der Link für die Terminbuchung: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/ausl…
Aber die haben seit April keine freien Termine mehr.
Hey unikal2, bitte wende dich san mbeon https://www.mbeon.de und/oder MBE https://www.migrationsberatung.org/de